26.03.2026 - 9.1.1 Mündlicher Sachstandsbericht der Verwaltung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.1.1
- Sitzung:
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Sitzung des Rates der Stadt Wedel
- Gremium:
- Rat der Stadt Wedel
- Datum:
- Do., 26.03.2026
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Die Verwaltung hat folgendes zu berichten:
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Das Urteil zu den Straßenreinigungsgebühren hat zu Gesprächsstoff in der Stadt geführt. Es sind viele Fragen aufgekommen und die Bürgermeisterin gibt einen Sachstand zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung.
Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hat am 12.02.2026 entschieden, dass die Satzung unwirksam ist.
Nach Rücksprache mit dem Anwalt der Stadt Wedel fasst die Bürgermeisterin die Kernaussagen zusammen.
- Grundsätzlich ist die Stadt Wedel zur Erhebung von Straßenreinigungsgebühren verpflichtet.
- Es wird eine Neufassung der Straßenreinigungs- und –Gebührensatzung unter Beachtung der Maßgaben des Oberverwaltungsgerichts Schleswig mit Wirkung für die Zukunft geben. Zeitrahmen ca. vier Monate.
- Es ist noch zu prüfen, ob die Stadt die Satzung auch mit Wirkung für die Vergangenheit erlassen wird, um in anhängigen Rechtsmittelverfahren eine wirksame Satzungsgrundlage zu erhalten.
- Ob und inwieweit die Höhe der Straßenreinigungsgebühr durch die Neufassung der Satzung steigen oder sinken wird, hängt von der noch nicht feststehenden konkreten Ausgestaltung der Satzung und der Neukalkulation der Gebührensätze ab.
- Etwaige Mindereinnahmen oder Ausfälle von Straßenreinigungsgebühren muss die Stadt mit dem allgemeinen Steuerhaushalt, nötigenfalls mit der Anhebung kommunaler Steuern ausgleichen.
- Eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zum Bundesverwaltungsgericht wollte die Stadt aus damaliger Sicht (12.02.2026) nicht einlegen, da der Rechtsstreit ausschließlich landesrechtliche Vorschriften betrifft, die nicht vor dem Bundesverwaltungsgericht reversibel sind.
Weitere Fragen und Antworten sind auf wedel.de einzusehen.
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Ab dem 2.4.2026 wird das Rathaus donnerstags nur noch bis 18 Uhr geöffnet haben, nachdem die Besucherzahlen über mehrere Monate beobachtet wurden. Der Seniorenbeirat kann trotzdem einmal im Monat bis 18:30 Uhr tagen. Eine Ausweitung der Öffnungszeiten an anderen Tagen ist nicht geplant.
Frau Kärgel bittet die Verwaltung um Prüfung, ob nicht weiterhin einmal im Monat die Öffnung bis 19 Uhr beibehalten werden sollte.
- Aufgrund des aktuellen Vandalismus auf dem Spielplatz am Ginsterweg wird um Aufmerksamkeit im Stadtgebiet gebeten.
