16.04.2026 - 5 Hamburger Energiewerke - Entwicklung HH-Wärmepa...

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Wortprotokoll

Herr Kleimeier und Herr Wonka präsentieren auf Einladung der Ausschussvorsitzenden die Entwicklung des HH-Wärmeparks sowie den aktuellen Sachstand zur Stilllegung des HKW Wedel. Für das HKW Wedel ist die Warme Reserve vorgesehen, wenn das Gas- und Dampfturbinen-Kraftwerk (GuD) Dradenau in den Betrieb genommen wird. Dabei bleiben alle Systeme betriebsbereit, die Anlage könnte innerhalb von zwei bis drei Wochen wieder in den Betrieb genommen werden. Dies passiert nur dann, wenn es bei dem GuD Dradenau zu technischen Schwierigkeiten kommen sollte. Diese Warme Reserve soll beibehalten werden, bis sich das GuD Dradenau als zuverlässig erwiesen hat. Wenn dies eingetroffen ist, soll das HKW Wedel endgültig stillgelegt werden. Der Stilllegungsprozess wird mit einer Stilllegungsanzeige eingeleitet, diese wurde im März 2026 für das HKW Wedel gestellt. Sofern keine Systemrelevanz vorliegt, erfolgt die Freigabe durch den Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) sowie die Bundesnetzagentur (BNA). Im Anschluss erfolgt eine Anzeige zur Stilllegung mindestens einen Monat vorab an die Überwachungsbehörde (LfU). Danach beginnt die eigentliche Stilllegungsphase mit der Betriebsmittelfreimachung. Nach Abschluss der Betriebsmittelfreimachung ist die Stilllegung vollzogen. Nach der Stilllegung sollen Maßnahmen im Zuge des Rückbaus ergriffen werden. Es steht nicht fest, welche Gebäude erhalten und anderweitig genutzt werden können. Bei der Planung ist zu beachten, dass das Maschinenhaus unter Denkmalschutz steht. Dafür läuft aktuell eine Machbarkeitsuntersuchung mit detaillierter Kostenplanung. Die Gesamtdauer von Stilllegungsanzeige bis hin zum Abschluss des Rückbaus beträgt etwa fünf Jahre. Der ursprüngliche Zeitplan musste in 2025 bereits revidiert werden, da das GuD Dradenau eine hochkomplexe Anlage ist und nicht „von der Stange“ sei. Es kam zu Verzögerungen, weil die Anforderungen des Entwässerungssystems nicht ausreichend waren und dieses dann zunächst nicht genehmigungsfähig. Dadurch hat sich auch die Stilllegung des HKW Wedel verzögert. Die Hamburger Energiewerke zeigen sich zuversichtlich, dass die technischen Herausforderungen bis Ende dieses Jahres überwunden sind. Sie betonen zudem, dass sie ökonomisch ein großes Interesse an der Stilllegung des HKW Wedel haben. Nach der Präsentation stehen die Hamburger Energiewerke dem Gremium für Rückfragen zur Verfügung.

 

Die Vorsitzende erkundigt sich nach den entstandenen Schäden der Anwohnenden, die durch Partikelemissionen entstanden sind und weist auf die Anfrage der Linken-Fraktion im Hamburger Senat hin. In der Vergangenheit wurden Schäden in Höhe von 400.000 Euro reguliert, meist Lackschäden. Jetzt sind erneut solche Schäden entstanden, werden aber bestritten. Die Hamburger Energiewerke erklären, dass es vor einigen Jahren einen Wechsel des Eigentümers und der Geschäftsführung gab. Dadurch kam es zu einem erneuten Kommunikationsversuch mit den Anwohnenden und aus Kulanz sowie zur Verbesserung des Verhältnisses wurden Schäden geprüft und reguliert. Dabei wurde aber immer klargestellt, dass es keinen rechtlichen Anspruch auf diese Regulierungen gibt. Trotz der Regulierungen hat die Bürgerinitiative weiterhin Gerichtsverfahren vorangetrieben. Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hat in 2021 entschieden, dass es sich bei den Partikelemissionen des HKW Wedel um eine zumutbare Belästigung handelt, die Partikel abwaschbar sind und keine Gesundheitsschädigungen verursachen. Mit diesem Urteil ist der Sachgrund entfallen und die freiwilligen Regulierungen wurden eingestellt. Auch als kommunales Unternehmen muss sorgsam mit Haushaltsmitteln umgegangen werden und bis zum Jahr 2025 wurden zunächst keine neuen Ansprüche seitens der Anwohnenden gestellt. Ein Ratsmitglied der SPD-Fraktion verliest in gekürzter Form das damalige Schreiben an die Anwohnenden, in dem es auch um die Regulierung von Schäden in Form von Reinigungen, Polituren und Waschgutscheinen geht. Wenn durch einen Gutachter nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Schäden durch das HKW Wedel entstanden sind, wollte die Hamburger Energiewerke die Kosten für Schadensregulierung sowie den Gutachter übernehmen. Weiterhin erklärt das Ratsmitglied, dass es keine schriftliche Erklärung über die Zurücknahme dieser Schadensübernahme gab. Die Hamburger Energiewerke antworten, dass dies nicht der vorherigen Aussage widerspricht. Es gab dieses Schreiben an die Anwohnenden und trotz Regulierungen kam es dann zu Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht. Damit sei für die Hamburger Energiewerke eine Basis für eine gute Beziehung zwischen Unternehmen und Anwohnenden weggefallen. Ein weiteres Ratsmitglied der SPD-Fraktion weist auf die anderen Gerichtsverfahren vor dem Verwaltungsgericht hin, in denen Vergleiche geschlossen wurden und die Hamburger Energiewerke 80 % der Kosten übernommen hat. In diesen Verfahren konnten Partikel eindeutig zugeordnet und Schädigungen festgestellt werden. Das Ratsmitglied rügt den Umgang mit den Anwohnenden und die Rücknahme der Schadensregulierungen. Die SPD-Fraktion trägt vor, dass frühere Gutachten belegt haben, dass die Emissionen hochgradig sauer sind. Es herrscht Unverständnis, wieso die Schäden nicht einfach weiterhin reguliert worden sind. Die Vorsitzende erklärt, dass eine widersprüchliche Situation entstanden ist – auf der einen Seite stellt das Verwaltungsgericht Schäden fest, auf der anderen Seite werden diese Feststellungen vom Oberverwaltungsgericht nicht bestätigt. Durch dieses Urteil sieht die Vorsitzende jedoch keine Lösung für alle Beteiligten. Sie appelliert an die Hamburger Energiewerke für eine kulantere Regelung und mehr Verständnis für die Anwohnenden. Die FDP-Fraktion fragt, was nach der Stilllegung mit der übrigen Kohle passieren wird. Die Hamburger Energiewerke antworten, dass das Kohlelager vollständig entfernt wird. Die größtmögliche Menge wird bis zur Stilllegung verbrannt, die Reste werden entsorgt. Dabei wird es sich um etwa ein bis zwei Tonnen handeln. Entsorgen bedeutet im besten Fall verkaufen, ansonsten könnte die Kohle als Nebenprodukt in einer Müllverbrennungsanlage verbrannt oder möglicherweise im Straßenbau verwendet werden. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt die Fragen, wie mit einer möglichen Kontamination des Bodens umgegangen wird und mit den Sanierungskosten des denkmalgeschützten Maschinenhauses. Zusätzlich stellt sich die Frage, inwiefern das Maschinenhaus künftig anderweitig genutzt wird. Die Hamburger Energiewerke erklären, dass sie zum jetzigen Zeitpunkt keine Bodensanierung planen und diese abhängig ist von einer möglichen Nachnutzung. Der Untergrund ist bekannt und der Boden unter der Kohlehalde wurde bereits untersucht, dort gibt es keine Kontamination. Im östlichen Bereich gibt es eine Bodenkontamination, jedoch kann dort aktuell keine Bodensanierung durchgeführt werden. Zur Sanierung des Maschinenhauses erklären die Hamburger Energiewerke, dass das Unternehmen die Sanierungskosten in voller Höhe übernimmt. Aktuell steht noch nicht fest, inwiefern das Maschinenhaus künftig genutzt werden kann. Es läuft eine detaillierte Machbarkeits- und Kostenanalyse, ob dort eine Flusswasserwärmepumpe betrieben werden könnte, das Ergebnis steht noch aus. Etwas Derartiges in eine bestehende Halle einzubauen, kann unter Umständen sehr aufwändig und teuer sein. Ein Ratsmitglied der SPD fragt nach Untersuchungen zu möglichen Blindgängern und Kontaminationen hinsichtlich des Kühlmittels. Die Hamburger Energiewerke antworten, dass man eine Bodenkontamination nie ausschließen kann. Blindgänger sind nicht vorhanden, das wurde im Rahmen von Kampfmittelsondierungen festgestellt. Diese müssen bei Bauvorhaben immer durchgeführt werden. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich lange für die Stilllegung des HKW eingesetzt und begrüßt es, dass der Stilllegungsprozess nun angelaufen ist. Die Stilllegung ist sehr gut für den Klimaschutz und auch für das künftige Verhältnis mit der Nachbarschaft. Wenn das Oberverwaltungsgericht Verstöße gegen das Bundesimmissionsschutzgesetz, wie Gesundheitsgefahren durch die emittierten Partikel, festgestellt hätte, hätte dies wohl im Rahmen einer sofortigen Stilllegung auch große Auswirkungen für Hamburg und Wedel gehabt. Die Vorsitzende erkundigt sich, zu welchem Zeitpunkt sich das GuD Dradenau als zuverlässig erweisen und das HKW Wedel in die Warme Reserve gehen könnte. Die Hamburger Energiewerke erklären, dass dies so schnell wie möglich passieren soll. Ein konkreter Zeitpunkt kann aber nicht genannt werden. Die Inbetriebnahme des GuD Dradenau ist jedoch zum Jahreswechsel realistisch. Die Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Kleimeier und Herrn Wonka. Beide verlassen die Sitzung um 20:11 Uhr.

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