12.03.2026 - 5.2 Bericht der Verwaltung

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Wortprotokoll

Die Verwaltung berichtet über die kostenfreie angelaufene Energieberatung der Verbraucherzentrale im Rathaus. Einen Termin kann man zweiwöchig donnerstags zu den Öffnungszeiten zwischen 15 und 19 Uhr buchen.

Des Weiteren berichtet die Verwaltung über die Gerichtsverhandlung wegen des Normkontrollantrages zur Straßenreinigungs- und gebührensatzung vor dem Oberverwaltungsgericht am 11.03.2026. Es gibt dazu bereits eine Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts. Die Satzung hat sowohl formelle, als auch materielle Fehler, die zur Nichtigkeit geführt haben. Formell wurde ein Fehler bei der Ausfertigung festgestellt, da drei Ausfertigungen mit drei verschiedenen Daten unterzeichnet wurden. Bereits dieser formelle Fehler hat zur Nichtigkeit der Satzung geführt. Des Weiteren wurden auch innerhalb der materiellen Rechtmäßigkeit Fehler gefunden, die der Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts entnommen werden können. Im Ergebnis muss eine neue Satzung erstellt werden, unter Berücksichtigung der festgestellten Mängel. Es muss nun intern geklärt werden, ob die neue Satzung mit neuer Kalkulation rückwirkend oder nur für die Zukunft gelten soll. Die FDP-Fraktion stellt die Frage, wie diese Fehler intern passieren konnten. Die Verwaltung antwortet, dass das unklar ist. Alle direkt Beteiligten sind inzwischen nicht mehr bei der Verwaltung angestellt, weshalb eine komplette Aufklärung unwahrscheinlich ist. Es sollte aber vor allem darauf ankommen, jetzt eine rechtmäßige Satzung auf den Weg zu bringen. Es wird die Frage gestellt, ob die materiellen Fehler vermieden werden könnten, indem die Erstellung der Satzung extern vergeben wird. Die Verwaltung erklärt, dass externe Hilfe für die neue Satzung in Anspruch genommen wird. Die SPD-Fraktion erkundigt sich nach Fehlern innerhalb der Kalkulation. Die Verwaltung führt an, dass materielle Fehler auch im Gebührenteil der Satzung vorliegen. Das Oberverwaltungsgericht ist jedoch nicht in die Kalkulation als solches eingestiegen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen führt an, dass die sehr gravierende Angelegenheit unbedingt aufgearbeitet werden sollte. Im Jahr 2023 sollte mit der neuen Satzung eine bessere Verständlichkeit erreicht werden – jetzt ist aber genau das Gegenteil passiert und viele Punkte sind zu unbestimmt. Auch für den Allgemeinanteil wurden aufgrund eines Gerichtsurteils aus 1994 einfach 15% veranlagt, was offenbar nicht rechtmäßig ist. In Zukunft müssen alle Punkte viel konkreter geprüft werden. Die Fraktion stellt zudem die Frage, ob künftig weiterhin mit den Frontmetern kalkuliert oder möglicherweise auf die Quadratwurzel umgestiegen wird. Die Verwaltung erläutert, dass es dazu noch kein abschließendes Ergebnis gibt. Beide Möglichkeiten werden zeitnah intern und mit der beauftragten Kanzlei bewertet. Für die Berechnung mit Frontmetern liegen bereits viele Daten vor, der Umstieg auf die Berechnung mit der Quadratwurzel bedeutet einen erheblichen Mehraufwand. Zudem muss noch mit der beauftragten Kanzlei beraten werden, ob die neue Satzung unter Berücksichtigung des Schlechterstellungsverbotes rückwirkend gelten soll oder nur für die Zukunft. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen überlegt, ob Satzungen in den umliegenden Städten und Gemeinden auch rechtswidrig sind. Denn an diesen Satzungen habe man sich damals orientiert. Es stellt sich daher die Frage, ob dort einfach niemand geklagt hat. Des Weiteren ist fraglich, welche Satzung jetzt überhaupt gilt. Die Verwaltung erklärt, dass die Rechtslage für andere Städte nicht beurteilt werden kann. Sobald das Urteil rechtskräftig ist, wird die Satzung unwirksam – dann gilt zunächst die alte Satzung. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen merkt an, dass die alte Satzung teilweise aber dieselben Fehler enthält und stellt die Frage, wer bei einer unwirksamen Satzung dann aktuell die Straßenreinigung bezahlt. Des Weiteren überlegt sie, ob die nächste Kalkulation nicht hinfällig ist. Die Verwaltung erläutert die grundsätzliche Möglichkeit einer neuen Satzung, die unter Berücksichtigung des Schlechterstellungsverbotes rückwirkend erlassen werden kann. Auch für die neue Kalkulation müssen erst alle Möglichkeiten bewertet werden. Die Ausschussmitglieder werden informiert, sobald es diesbezüglich eine Entscheidung gibt. Bis zur nächsten Sitzung werden zumindest weitere Informationen vorliegen. Die SPD-Fraktion erkundigt sich nach der Gebührenerhebung und ob diese bis zur neuen Satzung ausgesetzt wird. Die Verwaltung antwortet, dass auch diese Frage noch nicht abschließend geklärt ist. Die mündliche Verhandlung liegt erst einen Tag zurück und jetzt muss erst die genaue Urteilsbegründung abgewartet werden. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Seniorenbeirat erkundigen sich nach möglichen Rückforderungen und was mit den auf der unwirksamen Satzung basierenden Gebührenbescheiden passiert. Die Verwaltung erklärt, dass es sich bei den Bescheiden um Dauergebührenbescheide handelt. Diese sind mit Ablauf der Widerspruchsfrist (einen Monat) bestandskräftig, unabhängig von der Unwirksamkeit der Satzung. Daher erhalten nur diejenigen möglicherweise Geld zurück, die Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht erhoben haben. Eine mögliche Rückerstattung hängt aber auch davon ab, ob die neue Satzung rückwirkend gelten wird oder nicht.

Weiterhin berichtet die Verwaltung über die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Kohlekraftwerk Wedel aus der letzten Sitzung am 12.02.2026. Die Anfrage wurde schriftlich beantwortet und wird dem Protokoll als Anlage beigefügt. Die Vorsitzende erklärt, dass das Kraftwerk zum Ende des Jahres in die Stilllegungsphase gehen soll. Zudem führt sie an, dass Vattenfall früher noch Schäden von Anwohnenden reguliert hat. Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts hat Hamburg Energie die Schadensregulation dann eingestellt. Die Verwaltung erklärt, dass die behördliche Zuständigkeit nicht bei der Stadt Wedel liegt. Jedoch bietet die Verwaltung Unterstützung beim direkten Kontakt zu Hamburg Energie an, sofern sich Betroffene direkt bei der Verwaltung melden. Dies ist bisher noch nicht geschehen.

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Anlagen