12.02.2026 - 5.13 Interfraktioneller Antrag Bündnis 90/Die Grünen...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.13
- Gremium:
- Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss
- Datum:
- Do., 12.02.2026
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fachdienst Bauverwaltung und öffentliche Flächen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die SPD-Fraktion stellt den interfraktionellen Antrag mit der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor. Dieser beinhaltet die Vorlage eines konsens- und förderfähigen Ausbauvariante für die Straße Breiter Weg. Die SPD-Fraktion erklärt, dass die Ausbauvariante den Förderbedingungen des Programms „Stadt und Land“ entsprechen sowie den politischen Beschluss zum Erhalt der Straßenbäume berücksichtigen sollte. Das im Jahr 2023 vorgestellte Bauprogramm entsprach nicht dem politischen Beschluss. Auch in den Folgejahren konnte keine zukunftsorientierte Ausbauvariante gefunden werden. Die SPD-Fraktion trägt vor, dass rechtlich einer Ausbauvariante nichts im Weg steht. Lediglich die konkreten Prüfungen der Möglichkeiten würden noch fehlen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fügt hinzu, dass die frühere Planung nicht tragbar ist. Eine leistungsfähige Straße sowie ein förderfähiges Radkonzept müssen gemeinsam existieren können. Aktuell ist der Fuß- und Radweg gar nicht befahrbar, da es aufgrund der Wetterlage viele tiefe Pfützen gibt und sehr matschig ist. Dies ist unzumutbar für Fußgänger und Radfahrer. Die CDU-Fraktion gibt zu bedenken, dass über kurz oder lang auch an der dortigen Schule Baumaßnahmen vorgenommen werden müssen. Daher sollte man bei der Straßenplanung auch beispielsweise große Baufahrzeuge berücksichtigen. Diese müssen die Straße zwingend passieren können. Die WSI-Fraktion erklärt, dass geprüft werden sollte, wie man sinnvoll eine Einbahnstraße einführen kann. Dies trägt zur Sicherheit der Schüler bei und sollte nicht einfach abgelehnt werden. Die Verwaltung trägt vor, dass die Verkehrsplanung grundsätzlich nicht der Verwaltung obliegt. Bei Verkehrsberuhigung könnte sich der Verkehr in die Seitenstraßen verlagern und die dortigen Straßen überlasten.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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127,1 kB
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