03.04.2025 - 3 Bericht der Gemeindewahlleiterin

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Ein fristgerechter Einspruch gegen das Nachrücken von Herrn Dutsch in den Rat der Stadt Wedel liegt vor. Die Einspruchsführerin argumentiert, dass das Mandat von Frau Fisauli-Aalto erst zum 30. Januar erloschen sei und ein Nachrücken davor nicht rechtmäßig gewesen wäre. 

 

Die Kommunalaufsicht bestätigt: Ein Nachrücken ist erst möglich, wenn der Sitz tatsächlich frei ist. Die Annahmeerklärung von Herrn Dutsch ging bereits am 24. Januar ein – zu einem Zeitpunkt, an dem der Sitz noch besetzt war. Damit war das Nachrücken nicht zulässig. 

 

Der Einspruch ist also begründet. Der Rat muss nun beschließen, dass Herr Dutsch nicht nachrücken durfte. Bis die Entscheidung des Rates über den Einspruch Bestandskraft erlangt, bleibt er Mitglied des Rates mit allen Rechten und Pflichten eines Ratsmitgliedes. Danach wird das Nachrückverfahren neu durchgeführt. 

 

Nach dem Beschluss erhalten sowohl die Einspruchsführerin als auch Herr Dutsch eine Mitteilung über die Entscheidung. Gegen den Ratsbeschluss kann innerhalb von zwei Wochen Klage eingereicht werden. Die Entscheidung wird anschließend offiziell bekannt gemacht.

 

Das Verfahren wurde heute mit Herrn Dutsch besprochen.