09.09.2025 - 11 Prüfergebnis hinsichtlich der Möglichkeit der A...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Sitzung:
-
Sitzung des Planungsausschusses
- Gremium:
- Planungsausschuss
- Datum:
- Di., 09.09.2025
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Ordnung und Einwohnerservice
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Die WSI-Fraktion dankt für die Informationen, findet jedoch manche Aussagen fragwürdig. Wenn ein Fußgängerüberweg an dieser Stelle zu gefährlich für die querungswilligen Menschen sei, wie sei dann der Ist-Zustand ohne Überweg sicherer? Zudem wird die Aussage mit der Störung der grünen Welle angezweifelt, diese wäre seit längerer Zeit nicht mehr vorhanden. Bei Tempo 30 muss es möglich sein, vor einem Fußgängerüberweg abzubremsen.
Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen zeigt sich verwundert über den Inhalt der Mitteilungsvorlage. Die Politik in Wedel hat bereits seit längerer Zeit den Wunsch, dort eine Form von Querungshilfe zu realisieren. Eine Lichtsignalanlage, die nur auf Anforderung aktiv werde und an die Schaltzeiten der Ampel im Bahnhofsbereich gekoppelt sei, ist bereits häufiger im Planungsausschuss angesprochen worden. Hier würde auch keine zusätzliche Störung des Verkehrsflusses entstehen. In der letzten Sitzung sei gesagt worden, dass Zuständigkeiten innerorts vom LBV auf die untere Verkehrsbehörde übergegangen seien. Es könne sich nicht damit zufriedengegeben werden, dass alle so bleibe wie es ist.
Der Jugendbeirat fragt nach, ob die Möglichkeit einer Lichtsignalanlage nicht geprüft wurde und wie weit die Stadt darauf Einfluss habe.
Auch die CDU-Fraktion möchte wissen, ob der LBV weiterhin zu involvieren sei.
Herr Grass erinnert daran, dass die Frage einer Querungsmöglichkeit mit dem LBV eine lange Geschichte hat. Bereits der Mobilitätsmanager hatte eine Zählung der Querungen vorgenommen (August), deren Zahlen jedoch nicht mit denen des LBV (im Februar) übereinstimmten. Es müsste eine Abstimmung mit den verantwortlichen des LBV erfolgen, was genau für eine positive Beurteilung einer Lichtsignalanlage vorgelegt werden muss. Vermutlich müsste dann eine Zählung bei einem Verkehrsplanungsbüro beauftragt werden, damit diese vom LBV anerkannt wird. Die Stadtplanung verfolgt weiterhin dieses Ziel, jedoch sei gefühlt ein Vorsprechen beim LBV alle drei Monate kontraproduktiv. Sollte irgendwann eine Umsetzung erreicht werden, würde dies auch die Radwegeverbindung vom Jörg-Balack-Weg in die Schulstraße ergänzen, irgendwann mit der Weiterführung zum Radweg des Bebauungsplans Nr. 76 hinter der Kursana zur Batavia.
Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen möchte wissen, ob denn entgegen der Aussage in der Juli-Sitzung doch der LBV weiterhin zuständig sei. Zudem habe der damalige Bürgermeister als untere Verkehrsbehörde trotz Zuständigkeit des LBV Tempo 30 in der Mühlenstraße als Lärmschutzmaßnahme anordnen können.
Herr Grass erläutert, dass sich die Aussage in der Juli-Sitzung auf die Anordnung von Tempo 30 in bestimmten Fällen bezog, nicht auf eine generelle Änderung der Zuständigkeit für die Bundesstraße innerorts. Beispielsweise konnte die untere Verkehrsbehörde den „Lückenschluss zwischen den Tempo 30-Bereichen Mühlenstraße und vor der Gemeinschaftsschule prüfen und anordnen.
Der Vorsitzende schließt die Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt.
