09.09.2025 - 5 Bebauungsplan Nr. 27 b "Hogschlag", 1. Änderung...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen steht auf dem Standpunkt, dass Benennungsrechte für die Stadt möglich sein sollten, schließlich werde hier neues Baurecht geschaffen. Zudem bittet sie um Informationen zu der Anzahl der Fahrradstellplätze. Die Bezeichnung Radweg in den Unterlagen sei nicht korrekt. Es handele sich um einen Erschließungsweg, der von Fußgängern, Radfahrern und motorisiertem Verkehr gleichermaßen genutzt werden könne. Vielmehr werde eine echte Veloroute hiermit dauerhaft unmöglich. Auch möchte man wissen, wie sichergestellt wird, dass die frei finanzierten Wohneinheiten nicht vor der Bewilligung der Förderung gebaut werden.

Herr Grass erläutert, dass an dieser Stelle keine Veloroute entstehen wird, sondern ein kombinierter Fuß-/Radweg mit 4 Metern Breite. Dennoch wird eine attraktive Alternative zur bisherigen Situation an der Bundesstraße entstehen.

Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen stimmt zu, dass es eine Verbesserung geben wird, jedoch sei auch motorisierter Verkehr für Müllentsorgung und Rettungswege zugelassen, daher sei die Bezeichnung Geh- und Radweg falsch.

Herr Rehder kann die genaue Zahl der Fahrradabstellplätze nicht benennen, jedoch sei dies bei allen Neubauprojekten ein wichtiges Thema. So seien z.B. in der Hafenstraße zusätzliche Stellplätze in der Tiefgarage geschaffen worden. Generell seien mindestens 2 Fahrradstellplätze pro Wohneinheit vorgesehen, mit Ausnahme der geförderten Wohnungen für einen Ein-Personen-Haushalt, hier sei es nur ein Stellplatz. Für Wohnungen ohne Keller werden überdachte oberirdische Stellplätze mitgedacht, zudem soll es auch abschließbare Bereiche geben. Das Vorhaben sei zudem so geplant, dass die geförderten Wohnungen zuerst gebaut würden. Zusätzlich sind in dem Vertrag mit der Stadt Vertragsstrafen und Bürgschaften vorgesehen, um den geförderten Wohnraum abzusichern.

Der Vorsitzende fragt nach weiterem Aussprachebedarf, andernfalls würde er gerne in die Beschlussfassung eintreten.

Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen möchte bekräftigen, dass, auch wenn die Fraktion nicht zustimmen wird, es sich um ein positives Projekt handelt. Man hätte sich jedoch gewünscht, dass mehr auf die jetzigen Anwohnenden eingegangen worden wäre. Zudem sei der Erhalt von Belegungsrechten ein strategisches Ziel, das hier nicht erreicht werde.

Der Vorsitzende verliest den Beschlussvorschlag.

Reduzieren

Beschlussempfehlung:

1. Der Rat beschließt, die während der Beteiligung der Öffentlichkeit zum B-Plan Nr. 27 b „Hogschlag“, 1. Änderung „Teilbereich Ost“ gem. § 3 Abs. 1 und 2 BauGB von der Öffentlichkeit abgegebenen Stellungnahmen und von den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 und 2 BauGB abgegebenen Stellungnahmen entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung (s. Anlage) zu berücksichtigen, teilweise zu berücksichtigen oder nicht zu berücksichtigen.

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 86 der Landesbauordnung beschließt der Rat den B-Plan Nr. 27 b „Hogschlag“, 1. Änderung „Teilbereich Ost“ für das Gebiet zwischen Holmer Straße und Ansgariusweg, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

3. Die Begründung wird gebilligt.

 

4. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch den Rat der Stadt Wedel ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan ins Internet unter der Adresse „www.wedel.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

7 Ja / 1 Nein / 3 Enthaltung

 

Ja

Nein

Enthaltung

Gesamt:

7

1

3

CDU-Fraktion

4

0

0

Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen

0

0

3

SPD-Fraktion

2

0

0

WSI-Fraktion

0

1

0

FDP-Fraktion

1

0

0