11.03.2025 - 9.2.1 Anfrage SPD-Fraktion: Parkerlaubnis für ambulan...

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Wortprotokoll

Herr Baars bringt die Anfrage der SPD-Fraktion ein. Das erklärte politische Ziel im Bereich der Pflegeversorgung ist es, den sog. Ambulantisierungsgrad zu erhöhen. Dies ist nicht nur alternativlos aufgrund des Fachkräftemangels, sondern auch der erklärte Wunsch der meisten älteren Menschen. Diese ambulante Pflege ist minutengenau finanziert und erreicht die zu pflegende Person üblicherweise mit dem Auto. In vielen Innenstädten ist der Parkraum knapp, es gibt zahlreiche Halte- und Parkverbote sowie bewirtschaftete Zonen. So auch in Wedel. Für die ambulanten Pflegekräfte bedeutet dies entweder verkehrswidrig zu parken und die Knöllchen aus eigener Tasche zu bezahlen oder lange einen Parkplatz zu suchen und gegebenenfalls weit entfernt zu parken. Diese verlorene Zeit wird unmittelbar auf die zur Verfügung stehende Zeit angerechnet und verschlechtert die Versorgung. Daher gibt es in zahlreichen Städten - so auch Hamburg - eine Ausnahmegenehmigung zum Halten und Parken für Pflegekräfte im Dienst.

1. Gibt es im Wedeler Rathaus bereits Überlegungen in diese Richtung?

2. Wenn nein: welche Mindereinnahmen wären bei einer Umsetzung des Hamburger Modells zu erwarten?

3. Gibt es sonstige Hürden rechtlicher Art, dieses Modell in Wedel umzusetzen?

Falls es eine Möglichkeit zur Umsetzung gibt, bitten wir, diese Anfrage als Antrag der SPD Fraktion zu bewerten.

Die untere Verkehrsbehörde hat dazu bereits eine Antwort zur Verfügung gestellt:

Es ist schon jetzt der Fall, dass ambulante Pflegedienste auf Antragsstellung die jederzeit widerrufliche Erlaubnis im Rahmen der ambulanten Pflege erhalten, mit dem Fahrzeug im Stadtgebiet Wedel im eingeschränkten Halteverbot zu parken. Darüber hinaus darf auf Parkplätzen mit Parkscheiben- oder Parkscheinpflicht über die zulässige Höchstparkdauer hinaus, bzw. ohne die Entrichtung von Parkgebühren geparkt werden.

Diese Ausnahmegenehmigung gilt jedoch nur dann, wenn andere Haltemöglichkeiten nicht gegeben sind. Zudem ist diese Erlaubnis auf Verlangen vorzuzeigen. Die entsprechende Genehmigungskarte ist Kennzeichengebunden, im Fahrzeug auszulegen und jeweils für ein Jahr gültig.

Für diese Art von Ausnahmegenehmigungen sind Verwaltungsgebühren festgesetzt. Der Antrag kann per E-Mail erfolgen, für das erste Fahrzeug betragen die Gebühren 150,- Euro, jedes weitere Fahrzeug kostet 10,20 Euro.

Nach Kenntnisstand der Verwaltung nutzen fast alle größeren Pflegedienste diese Möglichkeit. Da die Regelung bereits seit langem existiert, kann zu möglichen Mindereinnahmen keine Aussage getroffen werden, da keine Vergleichswerte vorhanden sind. Insgesamt sieht die Verwaltung keinen weiteren Handlungsbedarf, da die Wedeler Regelungen mit dem "Hamburger Modell" vergleichbar und teilweise sogar praktikabler für die Pflegedienste sind.

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Anlagen zur Vorlage