Es besteht Einigkeit, dass die Verwaltung entsprechende Schritte einleiten soll. Allerdings ist noch zu prüfen welcher Ausschuss zuständig ist. Herr Maas sieht die Zuständigkeit eher im UBF.
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, sich beim Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ Fördermittel für die geplanten Umbau- und Erneuerungsmaßnahmen der Sportplätze im Freizeitpark Elbmarschen zu bewerben.