10.09.2025 - 6.1 Bericht der Verwaltung

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Wortprotokoll

Die Verwaltung berichtet zu den neuen Förderrichtlinien Ganztag, dass das Land den ursprünglichen Entwurf deutlich überarbeitet hat und nun folgende Eckpunkte vorgesehen sind:

- ein abgespecktes Antragsverfahren per Eingabemaske und automatisierte Berechnung

- Erstattung für alle Plätze für die das Angebot einer vollumfänglichen Betreuung besteht (8 Std./Werktag, inkl. Unterrichtszeit)

- spätestens zum Schuljahr 2030/2031 müssen alle Schulen ein überarbeitetes pädagogisches Konzept vorlegen und genehmigen lassen (Inhalt: Grundsätze und Ziele, Kooperationspartnerschaften, Finanzierung, ergänzende Veranstaltungen, Zeitstruktur, Verzahnung)

-bisher eingesetztes Personal erhält Bestandsschutz, Qualifizierungs- und Weiterbildungsangebote vom Land werden erarbeitet, es werden bis zu 4mio Euro für Drittqualifizierungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt

-Erstattung der IST-Personalkosten in Höhe von 75% von 1,024 Vollzeitäquivalenten pro 25 SuS

- ein angepasster Betreuungsschlüssel für Kinder mit Förderschwerpunkt: GE 1:4, übrige 1:8,3

- eine Sach- und Betriebskostenpauschale in Höhe von 700 Euro pro Jahr pro belegtem rechtsanspruchserfüllenden Platz (Für den Förderschwerpunkt GE 1.400 Euro, übrige Förderschwerpunkte 1.100 Euro)

- bis zu 300 Euro pro Platz und Jahr für Angebote mit Kooperationspartnern, Besuchen von außerschulischen Lernorten. Mit diesem Betrag werden nach Wahl des Schulträgers auf Grundlage des pädagogischen Konzepts der Schule und in Abstimmung mit der Schulleitung bis zu drei Angebote vorrangig aus dem Bereich der MINT-Förderung, Kulturelle Bildung, Musik, Sport, Bildung für nachhaltige Entwicklung, Lernen durch Engagement oder Prävention umgesetzt.

- die Elternbeiträge werden auf 135 Euro pro Kind und Monat als Höchstbetrag festgesetzt (ab 2028/2029 jährliche dynamische Steigerung zur Abfederung von Kostensteigerungen), Sozialstaffel und Geschwisterermäßigung erfolgen analog zu Kitagebühren.

-die Fördersumme berechnet sich aus 75% der Summe aus der Sach- und Betriebskostenpauschale, der Pauschale für Kooperationsangebote und der Personalkostenerstattung abzüglich der Summe der Elternbeiträge

 

Zukünftig wird die Stadt Wedel jährlich bis zu 1.600 Euro pro rechtanspruchserfüllendem Platz. (Pro Gruppe á 25 Kinder ca. 40.000 Euro) an Fördermitteln erhalten.

Die Verwaltung berichtet weiterhin, zum Investitionsprogramm Ganztagsausbau II, dass das Programm weiterhin aus dem Sondervermögen finanziert wird und alle gestellten Anträge ausgezahlt werden. 85 % der Investitionskosten können hierüber erstattet werden. Eine Antragstellung ist möglich, wenn der Maßnahmenbeginn in der Zeit vom 01.01.2025 bis 31.12.2025 liegt. Eine Verlängerung über 2025 hinaus ist angedacht, aber bisher noch nicht final beschlossen. Bisher hat Wedel knapp 460.000 € Fördermittel aus dem Investitionsprogramm erhalten.

 

Die Bürgermeisterin nimmt ab 19:57 Uhr wieder an der Sitzung teil.

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