21.05.2025 - 6.3 Sachstandsinformation zum Entwurf der Richtlini...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.3
- Zusätze:
- Unterlagen werden nachgereicht
- Datum:
- Mi., 21.05.2025
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Die Verwaltung berichtet, dass am 28.03.2025 überraschenderweise doch noch innerhalb des 1. Quartals das Rahmenkonzept zum Ganztagsrechtsanspruch sowie der Entwurf der Finanzierungsrichtlinie vom Ministerium vorgelegt wurden.
Die Präsentation soll einen kurzen Einblick in die Inhalte der Finanzierungsrichtlinie geben und aufzeigen, wo die Stadt Wedel mit ihrem Schulkinderbetreuung-Angebot (SKB) steht.
Zunächst kann festgehalten werden, dass Wedel, insbesondere im Vergleich zu anderen Kommunen, gut aufgestellt ist und bereits jetzt der Rechtsanspruch für die 1.Klässler 2026/2027 erfüllt werden kann.
Der Entwurf der Förderrichtlinie befindet sich aktuell im Anhörungsverfahren und wird daher hier von unserer Seite auch nicht veröffentlicht, da es keine offizielle Veröffentlichung des Landes gibt. Der Fachdienst Kinder, Jugend und Familie ist Teil einer Arbeitsgruppe des Städteverbandes und beteiligt sich an der Kommentierung des Richtlinienentwurfs.
Es wird Bezug auf die Rechtliche Einordnung genommen.
Die Förderrichtlinie sieht vor, dass das Land sich mit bis zu 75% an den Betriebskosten der Ganztagsbetreuung beteiligt. Vorgesehen sind landeseinheitliche Elternbeiträge von maximal 135 Euro pro Monat. Die Förderung ist in ein Sechs-Stufiges Modell in Abhängigkeit von Gruppengröße, Fachkräfteanteil, Zeiten von Doppelbetreuung und einem breit aufgestellten Kursangebot eingeteilt.
Die von den Kommunen festgestellten Probleme des Richtlinienentwurfs werden darin gesehen, dass statt einer gesetzlichen Regelung, welche Konnexität zur Folge hätte, auf Regelungen durch eine Richtlinie zurückgegriffen wird.
Befürchtet wird ein massiver Anstieg des Verwaltungsaufkommens. Ein gravierender Punkt ist, dass von einer Pro-Kopf-Pauschale, statt von einer Pro-Platz-Pauschale ausgegangen wird. Im aktuellen Entwurf erhalten die Kommunen nur dann überhaupt eine Förderung, wenn ein individuelles Kind für fünf Tage die Woche die volle Betreuungsdauer von 8 Stunden in Anspruch nimmt. Entscheiden sich Eltern im Rahmen der Flexibilisierung dafür, ihr Kind auch nur an einem Tag weniger als die 8 Stunden betreuen zu lassen, so fällt dieses Kind komplett aus der Förderung raus und die Betriebskosten sind zu 100% von den Kommunen zu tragen.
Ein weiteres Problem wird in der starren Fachkräfteanerkennung gesehen. Das Land erkennt seine eigene Qualifizierungsmaßnahme für Ganztagskräfte nicht als Fachkraft an und versagt diesen die Förderung.
Abschließend wird es für die Übergangsfrist dazu kommen, dass zwei Fördermodelle parallel laufen, da die neue Förderrichtlinie aufsteigend ab Klasse 1 im Schuljahr 2026 greift, für die älteren Kinder aber noch die aktuelle Förderrichtlinie greift und so unter Umständen für gleiche Betreuungszeiten unterschiedliche Kosten aufgerufen werden.
In Wedel würden nach aktuellem Stand ca. 58% der SKB-Kinder aus der neuen Förderung herausfallen. Ebenfalls wäre die Ferienbetreuung zukünftig kostenlos, ein Plus für die Eltern, aber ein finanzieller Verlust für die Stadt Wedel. Zudem müssten die Gruppengrößen reduziert werden, in der Folge weitere Gruppen eröffnet und zusätzliches Fachpersonal, welches der Arbeitsmarkt aktuell nicht bietet, eingestellt werden.
Unter den Voraussetzungen des aktuellen Entwurfs der Förderrichtlinie ist für die Stadt Wedel mit erheblichen Mehrausgaben zu rechnen, um die Standards der Förderrichtlinie zu erfüllen.
Auf Nachfrage aus dem Plenum wo die Stadt Wedel bei den 6 erwähnten Modellen steht, teilt die Verwaltung mit, dass aktuell kein Modell greift, da in Wedel 25 statt 22 Kinder pro Gruppe betreut werden. Wenn nicht alle Kriterien erfüllt werden, gibt es keine Förderung. Die SPD-Fraktion und Bündnis 90/Die Grünen äußern ihren Unmut darüber, dass mit den Vorgaben die Flexibilisierung des Ganztags unmöglich gemacht wird, da nur bei Vollbetreuung eine Förderung möglich ist.
Weiterhin teilt der Fachdienst Kinder, Jugend und Familie mit, dass das Antragswerk für die Förderung sehr umfangreich und das Rechenmodell sehr kompliziert ist.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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5,4 MB
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(wie Dokument)
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309,7 kB
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