13.11.2025 - 11 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 89 "Im Winkel...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Dutsch bringt den Beschlussvorschlag aus dem Planungsausschuss ein.

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Beschluss:

Der Rat beschließt,

 

  1.       für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 89 „Im Winkel“ das Verfahren einzuleiten und den vorhabenbezogenen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchzuführen.

 

  1.       die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 89 „Im Winkel“ umfasst eine ca. 3.480 m² große Fläche. Der Geltungsbereich beinhaltet das Flurstück 50/66 Flur 10, Gemarkung Schulau-Spitzerdorf, anteilig Straßenverkehrsflächen der Straße „Im Winkel“ (Flurstücke 835 tlw., Flur 10 und 72/1 tlw., Flur 11 Gemarkung Schulau-Spitzerdorf) sowie tlw. die Flurstücke 57/22; 57/25 und 521, Flur 11, Gemarkung Schulau-Spitzerdorf.

 

Im Norden und Osten wird das Plangebiet von der Straße „Im Winkel“ begrenzt, im Süden vom Rad- und Fußweg, der die Straßen „Im Grund“ und „Langenkamp“ verbindet. Westlich grenzt das Plangebiet an das Flurstück 50/134.

 

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Abstimmungsergebnis:

34 Ja / 1 Nein / 0 Enthaltung

 

Abstimmung

 

Ja

Nein

Enthaltung

Gesamt:

34

1

0

CDU-Fraktion

11

0

0

Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen

8

0

0

SPD-Fraktion

5

0

0

WSI-Fraktion

4

1

0

FDP-Fraktion

4

0

0

Die Linke im Rat

2

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage