25.09.2025 - 8 Beschwerde / Anregung nach § 16 e Gemeindeordnu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Bürgermeisterin bringt den Vorschlag der Verwaltung ein und bittet um Zustimmung.

 

Der Vorsitzende ergänzt, dass es auf Landes- und Bundesebene das Instrument Petition gibt, die Gemeindeordnung SH es aber nicht kennt. Darum wurde die Petition zu einer Beschwerde/Anregung umgedeutet, um die Forderung und Unterschriftensammlung nicht aufgrund reiner Formalien verhallen zu lassen.

 

Frau Kärgel spricht das Selbstverständnis für Transparenz an. Darum hat ihre Fraktion auch noch einen Fragenkatalog eingereicht. Aus ihrer Sicht sollte die Veranstaltung am 4.11.25 abgewartet werden. Dann stellt sie einen Vertagungsantrag in den Rat im November.

 

Die Erste Stadträtin sagt, dass sich der Rat heute nicht inhaltlich mit der Beschwerde /Anregung befassen muss und erläutert den Beschlussvorschlag..

 

Die Bürgermeisterin ergänzt, dass am 4.11.2025 alle eingeladen sind und die Bürgerinnen und Bürger ihre Ideen einbringen können.

 

Frau Kärgel zieht ihren Antrag zurück.

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Beschluss:

Der Rat der Stadt Wedel beschließt

  1. die Bürgermeisterin mit der fachlichen Vorprüfung der vorliegenden Anregung / Beschwerde gemäß § 16 e Gemeindeordnung S-H zu beauftragten.
  2. Die vorliegende Anregung und Beschwerde nach § 16 e Gemeindeordnung S-H nach erfolgter fachlichen Vorprüfung an den Haupt- und Finanzausschuss zur weiteren Vorberatung zu verweisen.
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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

 

Abstimmung

 

Ja

Nein

Enthaltung

Gesamt:

34

0

0

CDU-Fraktion

11

0

0

Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen

8

0

0

SPD-Fraktion

5

0

0

WSI-Fraktion

4

0

0

FDP-Fraktion

4

0

0

Die Linke im Rat

2

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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