25.09.2025 - 6 Bebauungsplan Nr. 27 b "Hogschlag", 1. Änderung...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Wedel
- Gremium:
- Rat der Stadt Wedel
- Datum:
- Do., 25.09.2025
- Status:
- gemischt (Protokoll abgestimmt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Stadt- u. Landschaftsplanung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Dutsch verliest den Satzungsbeschluss.
Herr Craemer möchte eine persönliche Erklärung als unmittelbar Betroffener verkünden. Er habe sich anwaltlich beraten lassen, ob er befangen ist. Das wurde verneint. Und er habe auch eine Aussage von der Justiziarin, dass das nicht der Fall sei.
Er würde zumindest gern sein Statement dem Protokoll beifügen.
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass über das Thema Befangenheit gem. § 22 GO ohne den Betroffenen zu erörtern wäre. Folge eines etwaigen Verstoßes gegen die Befangenheit sei nicht, dass der Beschluss ungültig werde.Herr Kiwitt teilt mit, es reiche für eine Befangenheit nicht aus, lediglich Anrainer zu sein, sondern es bedarf eines unmittelbaren Vor- oder Nachteils.
Herr Craemer verlässt den Ratssaal von 19:50 bis 19:52 Uhr.
Beschluss:
1. Der Rat beschließt, die während der Beteiligung der Öffentlichkeit zum B-Plan Nr. 27 b „Hogschlag“, 1. Änderung „Teilbereich Ost“ gem. § 3 Abs. 1 und 2 BauGB von der Öffentlichkeit abgegebenen Stellungnahmen und von den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 und 2 BauGB abgegebenen Stellungnahmen entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung (s. Anlage) zu berücksichtigen, teilweise zu berücksichtigen oder nicht zu berücksichtigen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 86 der Landesbauordnung beschließt der Rat den B-Plan Nr. 27 b „Hogschlag“, 1. Änderung „Teilbereich Ost“ für das Gebiet zwischen Holmer Straße und Ansgariusweg, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch den Rat der Stadt Wedel ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan ins Internet unter der Adresse „www.wedel.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Anlagen zur Vorlage
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3,5 MB
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Anlagen
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(wie Dokument)
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20,9 kB
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