07.07.2025 - 11 Grundsatzbeschluss zur Aufnahme von mittelfrist...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Bürgermeisterin und der Leiter der Prüfdienste erläutern die Vorlage.

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Beschlussempfehlung:

Der Rat beschließt, von der Möglichkeit des § 87 Abs. 2 der Gemeindeordnung Gebrauch zu machen und der Verwaltung die Möglichkeit einzuräumen, mittelfristige, über das Haushaltsjahr hinausgehende, Kassenkredite aufzunehmen.

 

Die maximale Laufzeit wird dabei festgelegt auf das jeweilige Ende des mittelfristigen Finanzplanungszeitraums.

Der Maximalbetrag beträgt 20 Mio. €.

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Abstimmungsergebnis:

9 Ja / 1 Nein (FDP) / 0 Enthaltung