20.01.2025 - 9.2 Öffentliche Anfragen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.2
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Mo., 20.01.2025
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Herr Wöstmann fragt:
1.) Wer bekommt die Anlegegebühr für das Kohleschiff?
2.) Wie hoch sind die Anlegegebühren im Schulauer Hafen?
Herr Baehr antwortet:
1.) Der Kohleanleger des Kraftwerkes gehöre dem Kraftwerk und werde auch ausschließlich für das Kraftwerk genutzt.
2.) Antwort der Stadt- und Landschaftsplanung:
Im Schulauer Hafen werden keine Anlegegebühren erhoben.
Es gibt keine Gebührensatzung für den Schulauer Hafen. Diese wird sicherlich erarbeitet werden, sobald neben dem Traditionsanleger weitere Anlegemöglichkeiten hergestellt wurden. Für das Anlegen am Traditionsanleger im Schulauer Hafen wird derzeit kein Anlegeentgelt erhoben.
Für das Anlegen am Ponton „Willkomm Höft“ sind Anlegeentgelte entsprechend der Größe des jeweiligen Schiffes gemäß Schiffsattest zwischen 25,00 und 75,00 € pro Anlegevorgang zu zahlen.
Frau Süß hat eine Frage zum Parkautomaten gegenüber der Polizei. Dieser sei seit Wochen kaputt und man könne dort mit der Parkscheibe parken. Auch in der Bahnhofstrasse seien einige Automaten kaputt. Das sollte geändert werden.
Frau Fisauli-Aalto sagt, der Automat in der Gorch-Fock-Straße sei nutzbar. Sie werde aber mit dem Ordnungsamt sprechen
Herr Waßmann ergänzt, dass die Verkehrsaufsicht sich den Zustand der Automaten online anschauen könne. Die Automaten würden aber nicht mehr regelmäßig mit Ersatzteilen versorgt.
Herr Rüdiger spricht an, dass neue Bescheide für die Grundsteuer B verschickt wurden. Ihm sei dabei aufgefallen, dass bei Bescheiden der Betreff sowie der Meßbetrag und der Hebesatz fehlen. Zudem gingen sie nicht an den Steuerpflichtigen, sondern an andere Bürger.
Herr Baehr antwortet, dass die Bescheide alle an die Grundstückseigentümer*innen gehen, auch wenn eine Immobilie mehreren Personen gehört. Alle Eigentümer haften nämlich für die Grundsteuer gesamtschuldnerisch.
Natürlich wird in den Bescheiden ein Betreff und die Messbeträge und der Hebesatz genannt. Die genannten Fehler seien ihm neu. Er bietet Herrn Rüdiger an, zu ihm ins Büro zu kommen.
Es werden keine weiteren Anfragen gestellt.
Anschließend bedankt sich der Vorsitzende bei der Öffentlichkeit und schließt diese für die Beratung der nichtöffentlichen Tagesordnungspunkte aus.
