16.10.2025 - 4.2 Strategie zum Schutz und zur Förderung der biol...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.2
- Gremium:
- Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss
- Datum:
- Do., 16.10.2025
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Leitstelle Umweltschutz
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Die Leitstelle Umweltschutz präsentiert den aktuellen Sachstand der Strategie zum Schutz und zur Förderung der biologischen Vielfalt.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dankt für die Präsentation und stellt in Frage, ob der dargestellte Umfang der Strategie auch im Zuge der anstehenden Umstrukturierung der Stellen Mobilitätsmanager, Klimamanager und Leitstelle Umweltschutz zu einer Stelle Nachhaltigkeitsmanager weiterhin abgedeckt werden kann.
Inhaltlich hebt die Fraktion hervor, dass der Umgang mit gebietsfremden Arten ein wichtiger Faktor ist. Sie erkundigt sich, ob hierzu bereits Maßnahmen ergriffen wurden, und verweist in diesem Zusammenhang auf die Schweiz, wo eine Liste mit verbotenen gebietsfremden Pflanzen wie dem Kirschlorbeer veröffentlicht wurde.
Die SPD-Fraktion weist auf weitere Störfaktoren für die biologische Vielfalt hin. Einerseits werden Brachflächen für den Wohnungsbau versiegelt, andererseits bemüht sich die Stadt um deren Erhalt. Darüber hinaus weist sie auf die Verwendung von Laubbläsern hin, die nicht nur Lärm verursachen, sondern auch ökologische Schäden mit sich bringen können. In diesem Zusammenhang merkt die Fraktion an, dass entsprechende Regelungen auf höherer Ebene getroffen werden und die Einflussmöglichkeiten der Stadt begrenzt sind.
Laut der Leitstelle Umweltschutz besteht kein Verbot bestimmter Pflanzen. In Bebauungsplänen wird jedoch auf die Verwendung standortgerechter Pflanzen hingewiesen. Bei größeren Wohnanlagen ist häufig eine Hausverwaltung eingesetzt, die Einfluss auf die Wohnungseigentümer*innen nehmen kann. Diese könnten für Themen des Umwelt- und Naturschutzes sensibilisiert werden, etwa im Hinblick auf den Verzicht von Laubbläsern.
Die Fachbereichsleitung Bauen und Umwelt weist darauf hin, dass es auch die Möglichkeit gibt, Vielfalt über urbanes Grün zu schaffen. Stadtentwicklung und Grünflächen schließen sich aus ihrer Sicht nicht aus. Mit Blick auf die Anmerkung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bestätigt die Fachbereichsleitung, dass ein entsprechender Beschluss erforderlich ist, wenn der Einsatz von Mährobotern zeitlich begrenzt werden soll.
Anlagen zur Vorlage
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Anlagen
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(wie Dokument)
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518,2 kB
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