16.10.2025 - 5.1 I. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebu...

Beschluss:
empfohlen
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Wortprotokoll

Die Stadtentwässerung erläutert, dass es sich nicht um eine Nutzungsgebühr, sondern bildlich gesprochen um eine „Eintrittskarte“ handelt. Die Beiträge setzen sich aus den Kosten für den Kanal in der Straße sowie für die Hausanschlüsse zusammen, durch die das jeweilige Grundstück erschlossen wird.

Eine Ausnahme besteht, wenn das Niederschlagswasser nicht in die öffentliche Abwasserbeseitigung eingeleitet wird.

 

Die SPD-Fraktion hat eine Verständnisfrage zur Kalkulation. Sie äußert Unklarheit über die Länge des Kalkulationszeitraums.

Die Stadtentwässerung bietet daraufhin an, die Thematik in einer Nachberatung mit der Fraktion zu erläutern. Dieses Angebot wird von der SPD-Fraktion angenommen. Die Nachberatung soll noch vor der nächsten Ratssitzung stattfinden.

 

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Der Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Wedel fasst folgende Beschlüsse:

 

  1. Der Kalkulationsmethode nach der Rechnungsperiodenkalkulation wird

zugestimmt.

 

2. Der Festlegung des Kalkulationszeitraumes von 2002 bis 2026 wird zugestimmt.

 

3. Dem Ergebnis der Kalkulation der Beitragssätze für die Rechnungsperiode 2002-2026 einschließlich der Annahmen zu den Kosten und den Flächen wird zugestimmt.

 

4. Der I. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Abwasserbeseitigung der Stadt Wedel (Beitragssatzung) vom 11.11.2019 einschließlich der Festsetzung der Beitragssätze wird zugestimmt. (Anlage 1)

 

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Abstimmungsergebnis:

Nicht einstimmig

7 Ja / 0 Nein / 2 Enthaltungen

 

Abstimmung

 

Ja

Nein

Enthaltung

Gesamt:

7

0

2

CDU-Fraktion

2

 

 

Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen

3

 

 

SPD-Fraktion

 

 

2

WSI-Fraktion

1

 

 

FDP-Fraktion

1