11.09.2025 - 6.2 Prüfergebnis hinsichtlich der Möglichkeit der A...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Die Verwaltung erläutert als zuständige Verkehrsaufsicht, dass es sich bei der betreffenden Straße um eine Bundesstraße handelt und die Entscheidung über eine Ampelanlage daher nicht in der Zuständigkeit der Stadt Wedel liegt. Bereits mehrere Anfragen seien vom Land Schleswig-Holstein abschlägig beschieden worden.

Ein Fußgängerüberweg würde lediglich eine Anscheinssicherheit schaffen. Insbesondere Kinder könnten dadurch weniger auf den Verkehr achten, da sie sich durch den Überweg in Sicherheit wähnen. Zudem besteht an dieser Stelle kein Unfallschwerpunkt, was auch durch unabhängige Stellen bestätigt wurde. Das Prüfergebnis ist daher eindeutig und wurde in der Mitteilungsvorlage entsprechend dargestellt.

 

Die WSI-Fraktion teilt die Begründung in der Mitteilungsvorlage nicht. Ihrer Auffassung nach ist die Talfahrt aus Richtung Holm bei einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h gut einsehbar.

 

Der Jugendbeirat bedauert das Ergebnis. Seiner Einschätzung nach können die in der Mitteilungsvorlage genannten Gründe, beispielsweise die Ablenkung, auch auf andere Stellen übertragen werden, an denen dennoch Querungen bestehen. Die Begründung wird daher als nicht schlüssig angesehen. Kritisiert wird außerdem, dass die Möglichkeit einer Ampelanlage nicht geprüft wurde. In Bezug auf die Aussage der Verkehrsaufsicht, es bestehe kein Unfallschwerpunkt, wird die Frage aufgeworfen, ob erst ein Unfall geschehen müsse. Der Jugendbeirat nimmt das Ergebnis zwar zur Kenntnis, wünscht sich aber eine erneute Prüfung hinsichtlich einer Bedarfsampel, da die Stelle ohnehin regelmäßig als Querungsstelle genutzt wird.

 

Die SPD-Fraktion spricht sich dafür aus, weiter über eine Lösung nachzudenken und eine Querungsmöglichkeit anzustreben. Eine Untertunnelung oder eine Brücke würde sehr hohe Kosten verursachen.

 

Herr Eichberger weist darauf hin, dass sich etwa 100 Meter weiter eine Ampel befindet, Schulkinder jedoch den kürzeren Weg bevorzugen. Er merkt außerdem an, dass auf der Bundesstraße eine „grüne Welle“ eingerichtet ist, die bei der Planung einer Ampel berücksichtigt werden muss. Im nördlichen Bereich der Straße sei bereits ein Verkehrsspiegel für Autofahrerinnen und Autofahrer installiert. Ein weiterer Spiegel könnte aus seiner Sicht eine Möglichkeit sein, um die Aufmerksamkeit zu erhöhen und so für mehr Vorsicht zu sorgen.

 

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen merkt an, dass angesichts des Wunsches der Stadt nach höheren Einnahmen aus dem Tourismus auch eine attraktive Querungsmöglichkeit bedacht werden sollte. Zudem habe die Fraktion die Information erhalten, dass die Eintragung eines Schulweges das Verfahren zur Einrichtung einer Ampel erleichtern könne. Als Beispiel für die Installation einer Ampel wird auf die Niederlande verwiesen, wo Querungen nach der tatsächlichen Nutzung eingerichtet werden.

 

Die Verwaltung antwortet der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass sich die Grüne Welle auf der gesamten Länge der Bundesstraße durch Wedel zieht und auf einer Grundgeschwindigkeit von 45 km/h basiert. Sie wird jedoch regelmäßig durch abbiegende Fahrzeuge gestört. Die Schaltung sei nicht mit einer Kopplung zu verwechseln, bei der alle Ampeln gleichzeitig geschaltet würden. Darüber hinaus erinnert die Verwaltung daran, dass bereits vor rund drei Jahren eine Fußgängerampel am Fährenkamp beantragt wurde. Auch damals wurde deutlich, dass eine sehr gute Begründung erforderlich ist. Trotz einer nachvollziehbaren Argumentation habe der Antrag nicht ausgereicht.

Nach Einschätzung der Verwaltung sind die Aussichten für eine Querung am Caudryplatz daher gering. Unabhängig davon, ob es sich um einen Schulweg oder touristische Wege handelt, schwächt das Vorhandensein von Ausweichmöglichkeiten die Argumentation zusätzlich. Aufgrund der bereits vorhandenen Ampelanlagen und der Priorisierung des Pkw- und Lkw-Verkehrs durch das Land seien die Chancen für eine Genehmigung äußerst gering.

 

Der Umweltbeirat bringt ein, dass nach seiner Wahrnehmung derzeit insbesondere der hohe Bordstein ein großes Hindernis darstellt. Für Kinderwagen und Fahrräder sei die Querung dadurch deutlich erschwert. Er regt an zu prüfen, ob durch eine Bordsteinabsenkung die Querung vereinfacht werden könnte.

 

Der Seniorenbeirat verweist auf ein Beispiel aus der Stadt Nürnberg. Dort kam es nach dem Verlassen eines S-Bahnhofes und der anschließenden Straßenquerung durch ein Kind zu einem tödlichen Unfall. Die Stadt habe daraufhin reagiert und eine bauliche Trennung geschaffen, sodass Querungen nur noch an den vorgesehenen Übergängen möglich sind.

 

Die Bürgermeisterin betont, dass die Querung am Caudryplatz bereits im Wahlkampf ein Thema gewesen sei. Sie habe daher den Auftrag zur Prüfung erteilt. Nach Durchsicht der Gutachten, insbesondere des Gutachtens der Polizei, habe sie die rechtliche Bewertung im Hinblick auf eine mögliche Scheinsicherheit nachvollziehen können. Sie spricht sich deshalb dafür aus, der fachlichen Einschätzung zu vertrauen. Als Vergleich verweist sie auf die Situation an der Moorwegschule, wo ebenfalls keine Querung eingerichtet wurde und die Eltern angehalten sind, ihren Kindern ein umsichtiges Verhalten beizubringen.

Zugleich nimmt sie die Anregung des Seniorenbeirates zu einer räumlichen Trennung auf. Blumenkübel oder ähnliche bauliche Elemente könne sie sich als mögliche Maßnahme vorstellen, um die Querung zu lenken.

 

Der Jugendbeirat merkt an, dass eine Abgrenzung zwar eine kreative Lösung sei, jedoch eine gewisse Höhe haben müsste. Außerdem könnten die Einfahrten eine Umsetzung erschweren. Stattdessen regt er an, ein Warnschild für Autofahrerinnen und Autofahrer aufzustellen, um die Aufmerksamkeit zu erhöhen und für mehr Sensibilität zu sorgen.