03.07.2025 - 6.3 Beantwortung der Anfrage von Bündnis 90/Die Grü...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

Wortprotokoll

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betont die besondere Bedeutung des Gebiets für den Artenschutz. Sie macht deutlich, dass der Schutz nicht nur den Gänsen, sondern insbesondere auch den bodenbrütenden Arten dient. Angesichts der Artenkrise sei ein konsequenter Schutz notwendig. Der Landtag habe im Namen der Gesellschaft eine wichtige Entscheidung getroffen und Flächen für die Natur geschützt. Es müssen Regeln gelten und Verstöße müssen geahndet werden. Auch die Eigentümer*innen müssen sich dessen bewusst sein. Ein Dialog ist wichtig, darf jedoch kein Ersatz für klare rechtliche Konsequenzen bei illegalem Verhalten sein. Sie weist darauf hin, dass die Gänse Schäden verursachen, für die Ausgleichszahlungen an die Eigentümer*innen geleistet werden.

Die CDU-Fraktion zeigt Verständnis für die schwierige Lage der betroffenen Landwirt*innen. Sie stellt klar, dass die Fahrzeuge im betroffenen Gebiet keinen Motor besitzen und daher nicht fahrbereit sind. Die Flächen werden zur Herstellung von Lebensmitteln genutzt, die auch von der Gesellschaft konsumiert werden. Gerade wegen dieser Erträge kommen die Tiere und verursachen den Schaden. Die Ausgleichszahlungen fallen deutlich zu gering aus. Es ist nachvollziehbar, dass diese Situation zu Frustration führt. Der Druck durch die mediale Berichterstattung verschärft die Lage zusätzlich. Der auferlegte Naturschutz nach dem Erwerb der Fläche schränkt die Nutzbarkeit stark ein, was für die Landwirt*innen einer Abwertung gleichkommt. Ein Dialog zwischen Verwaltung und Landwirtschaft ist wünschenswert, damit Landwirt*innen nicht erst über die Presse von Verwaltungsentscheidungen erfahren. Man sollte gemeinsam nach Lösungen suchen, statt gegeneinander zu arbeiten.

Herr Eichberger betont, dass den betroffenen Landwirt*innen das geltende Recht klar mitgeteilt werden muss. Gleichzeitig zeigt er Verständnis für deren Situation, insbesondere für kleinere, selbstständige Betriebe. Auch wenn Verstöße nicht akzeptabel sind, müsse man berücksichtigen, dass die Kosten in der Landwirtschaft stetig steigen und die Landwirt*innen davon besonders betroffen sind. Sie können nur im Rahmen der ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten handeln.

In ihrer Wortmeldung wendet sich die SPD-Fraktion an die CDU-Fraktion und stellt klar, dass die Einschätzung unzureichender Entschädigungszahlungen eine subjektive Beurteilung ist. Sie betont, dass dies jedoch nicht das Recht begründet, gesetzliche Vorgaben zu missachten. Die Fraktion spricht sich dafür aus, das Thema mit den direkt Beteiligten zu erörtern, statt es weiter im Ausschuss zu diskutieren.

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage