07.10.2024 - 5.1 Antworten der Verwaltung zu vorausgegangenen Fr...

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Wortprotokoll

Zu der vorausgegangenen Frage der Septembersitzung erklärt Frau Woywod, dass die Anbieter von Carsharing per Gesetz alle gleichgestellt sind und daher ein nicht kommerzielles

Unternehmen nicht bevorzugt werden kann. Eine Auswahl der Standorte wurde noch nicht

getroffen.

Auf Wunsch der Vorsitzenden werden die rechtlichen Bestimmungen zum Car-Sharing dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Weiter verließt Frau Woywod die Antwort des Fachdienstes Stadt- und Landschaftsplanung:

„Die Verwaltung befindet sich weiterhin in engem Austausch mit den Bauherren, um die

Einführung eines Carsharing-Modells voranzutreiben. Sollte eine zeitnahe Umsetzung nicht

möglich sein, wird die Verwaltung regelmäßig nachfassen und gemeinsam mit den Investoren das weitere Vorgehen abstimmen, um die vertraglich festgelegten Vereinbarungen zu

erfüllen.“

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Anlagen