04.12.2024 - 8 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, FDP ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Datum:
- Mi., 04.12.2024
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fachdienst Bildung, Kultur und Sport
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Frau Binge, verweist auf die Stellungnahme des Fachdienstes Bildung, Kultur und Sport zu der Anfrage und möchte insbesondere auf die bereits bestehende Verunsicherung durch das neue Kinder-Tagesstätten-Gesetz (KiTaG) hinweisen. Es gibt zur Zeit keine belastbaren Daten, ob und in welchem Umfang die SQKM-Mittel für den Betrieb der Kitas ausreichen. Da verlässliche Daten voraussichtlich erst im Sommer 2025 vorliegen, kann man auch dann erst in die Vertragsverhandlungen einsteigen. Es ist für Anfang nächsten Jahres ein Trägertreffen geplant, um die Herausforderung die das neue KitaG mit sich bringt und die Probleme bei der Finanzierung mit dem SQKM zu erfassen und gemeinsame Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten. Die SPD- und CDU-Fraktion äußern ihre Bedenken zu der Kündigung der bestehenden Leistungsvereinbarungen zum 31.07.2026, da ohne belastbare Zahlen und in der Kürze der Zeit Vertragsverhandlungen schwierig bis unmöglich sind. Sie schließen sich dem Vorschlag der Verwaltung an und stellen den Antrag, die bestehenden Verträge zum 31.07.2027 zu kündigen.
Frau Becker nimmt Bezug auf die Stellungnahme der Verwaltung und den Hinweis, dass im 1. Halbjahr 2025 keine verlässlichen Zahlen hinsichtlich des tatsächlichen Mehrbedarfes der Kitas zu den SQKM-Mitteln vorgelegt werden können. Frau Becker berichtet von einem Schreiben des Ministeriums aus der letzten Woche. Sie zitiert aus diesem Schreiben: „Eine funktionierende Kita-Datenbank ist dabei eine zentrale Gelingens-bedingung.“ Frau Becker berichtet, dass zum 01.01.2025 ein Anstellungsschlüssel eingeführt werden wird. Hierfür sind von den Trägern Personaldaten in die Datenbank einzugeben. Dies stellt die Träger vor große Schwierigkeiten, da viele ungeklärte Fragen bestehen. Das Land hat daher nun festgelegt, dass für die ersten drei Monate Fördermittel in Höhe der Mindestpersonalausstattung fließen, wenn keine oder keine vollständigen Personaleintragungen der Kitas vorliegen. Das Land begründet dieses Vorgehen damit, dass eine ungenügende Datenqualität aufgrund der knappen Zeitschiene und nicht vollständig ausgefüllter Personaldaten vorliegen könnte. In diesem Fall würden der Verwaltung Fördersummen vorliegen, die aber nicht belastbar sind, da diese nicht der Realität der Kitas entsprechen. Eine Basis für Verhandlungen existiert somit in diesem Zeitraum nicht. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen der Kita-Reform ist davon auszugehen, dass es sich nicht nur um die ersten drei Monate des nächsten Jahres handeln, sondern der Zustand länger anhalten wird.
Das Land hat automatische Rückberechnungen ab dem 01.08.2025 angekündigt. Sollte dies wie angekündigt umgesetzt werden, würden ab diesem Zeitpunkt belastbare Zahlen vorliegen. Es kann nicht vorhergesagt werden, wie die Umsetzung der Zeitangabe „ab dem 01.08.2025“ tatsächlich erfolgen wird.
Das Land plant weiterhin die Einrichtung von Schnittstellen, damit die Personaldaten über Verwaltungsprogramme in die Datenbank überspielt werden können. Anfang Februar 2025 sollen Drittanbieter die Schnittstellenbeschreibung erhalten, um dann die Programme anpassen zu können. Die Erfahrungen mit Schnittstellen in der Datenbank sind problembehaftet. Bisher wird nur mit Verwaltungsprogrammen zur Handhabung der Betreuungsverträge gearbeitet. Ein bekanntes Problem ist, dass keine automatische Absage anderer Anmeldungen erfolgt, wenn ein vergebener Vertrag über eine Schnittstelle in die Datenbank eingespielt wird. Dies führt zu aufgeblähten und inkorrekten Wartelisten und Frustration bei den Kita-Leitungen, die Platzangebote übermitteln und die Antwort erhalten, dass das Kind bereits versorgt ist. Frau Becker bezweifelt daher, dass die für die Abrechnung relevanten Personaldaten zeitnah problemlos und korrekt in die Datenbank über Schnittstellen erfolgen wird. Vielmehr ist auch hier zu befürchten, dass Fehler entstehen und keine belastbaren Zahlen vorliegen werden.
Frau Becker verweist auf die Erläuterung von Frau Binge und bittet darum, dem Verwaltungsvorschlag hinsichtlich des Kündigungsdatums zu folgen. Dem Sachgebiet Kita ist die finanzielle Not der Stadt Wedel bewusst. Die Verwaltung teilt die Auffassung der Politik, dass Vertragsanpassungen mit Einsparungen erfolgen müssen. Aufgrund der erfolgten Änderungen im KiTaG sind ohnehin Nachträge zu den Verträgen zu erstellen. Frau Becker bittet darum, den Weg gemeinsam mit den Kita-Trägern zu gehen und keine Schnellschüsse – wie das Land es hier tut – vorzunehmen. Das Ziel sollte die Erhaltung der Kita-Landschaft unter Berücksichtigung von sinnvollen Einsparmaßnahmen sein.
Frau Becker gibt weiterhin zu bedenken, dass es sich bei den von der Stadt Wedel bisher gezahlten Differenzkosten zwischen SQKM-Mitteln und Betriebskostenzuschuss nicht um komplette Einsparpotentiale handelt. SQKM-Mittel sind nur Durchschnittswerte, dies beinhaltet, dass diese Mittel nicht an allen Orten in Schleswig-Holstein ausreichend sind und die Kommunen drauf zahlen müssen. Die Kitas haben nach dem KiTaG einen Anspruch auf eine Finanzierung, die die Fördervoraussetzungen des KiTaG erfüllt. Wenn die SQKM-Mittel nicht ausreichen, um die Fördervoraussetzungen zu erfüllen – v. a. im Sachkostenbereich bei Ersatzbeschaffungen oder Reparaturen – muss die Kommune einspringen. Es ist gesetzlich verboten, dass Träger Eigenanteile für die Standardqualität einbringen. Neuverhandlungen von Verträgen werden daher nicht dafür sorgen, dass die Kosten, die bisher über das SQKM hinaus von der Stadt Wedel gezahlt werden, komplett eingespart werden.
Frau Hellmann-Kistler, FDP-Fraktion, bittet um eine Beratungspause von 5 Minuten.
Beratungspause 20:33 Uhr bis 20:30 Uhr
Im Anschluss an die Beratungspause teilt Frau Hellmann-Kistler, FDP-Fraktion, mit, dass der Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, FDP und WSI in seiner bestehenden Form aufrecht erhalten wird.
Die Verwaltung wird beauftragt, die bestehenden Trägerverträge der Kindertagesstätten zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen und neue Verträge zu verhandeln.
Abstimmungsergebnis:
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Gesamt |
5 |
5 |
0 |
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Ja |
Nein |
Enthaltungen |
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CDU-Fraktion |
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3 |
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Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen |
3 |
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SPD-Fraktion |
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2 |
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WSI-Fraktion |
1 |
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FDP-Fraktion |
1 |
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Beschlussempfehlung:
Die Verwaltung wird beauftragt, die bestehenden Trägerverträge der Kindertagesstätten zum 31.07.2027 zu kündigen und neue Verträge zu verhandeln.
Abstimmungsergebnis:
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Gesamt |
5 |
5 |
0 |
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Ja |
Nein |
Enthaltungen |
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CDU-Fraktion |
3 |
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Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen |
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3 |
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SPD-Fraktion |
2 |
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|
|
WSI-Fraktion |
|
1 |
|
|
FDP-Fraktion |
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1 |
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Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
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(wie Dokument)
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299,3 kB
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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335,3 kB
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