04.09.2024 - 9.2 Bericht der Verwaltung

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Wortprotokoll

Herr Waßmann berichtet, dass aufgrund der Veränderung der Baukonjunktur und anhand der aktuellen Einwohnerentwicklung die Daten für den Schulentwicklungsplan (SEPL) anhand der aktuellen Einwohnerzahlen aktualisiert werden und der SEPL dann im Oktober vorgestellt und zu einem Runden Tisch mit den Schulleitungen eingeladen wird. Die Mitglieder des BKS äußern ihren Unmut über diese erneute Verzögerung. 

Frau Weber berichtet, dass die Schulleitung des Johann-Rist-Gymnasium sowie der Fachdienst Bildung, Kultur und Sport Richtlinien für die Begabtenförderung auf Basis der „Bechler-Spende“ vereinbart haben. Die Richtlinie wird über die Schulmedien an die Schüler- sowie Elternschaft bekannt gemacht. Titel der Förderung lautet zukünftig: „Begabtenförderung am Johann-Rist-Gymnasium Wedel“, aufgrund der politischen Biographie von Margret Bechler und da sie als Spenderin nicht genannt werden will, wird auf den Namen verzichtet. Die Zielsetzung der Förderung besonders leistungsstarker Schüler*innen wird um die Felder der Sach-, Selbst- und Sozialkompetenz ergänzt. Zielgruppe sind Schüler*innen mit überdurchschnittlichen Leistungen in den Fächern: Musik, Naturwissenschaften, Mathematik und Informatik. Zusätzlich kommen Schüler*innen infrage die sich in besonderer Weise für die Schulgemeinschaft engagieren z.B. im Rahmen der Programme Demokratiebildung sowie Nachhaltigkeit, ebenso wie besonderes Engagement in der Schülervertretung, in der Musik-, Theater- oder Technik-AG oder im Projekt Jugend forscht. Besondere Berücksichtigung sollen Schüler*innen erfahren, die mit einer finanziellen Unterstützung ihr Potential erst entfalten können. Auswahl über die Vergabe trifft die erweiterte Schulleitung. (Fachlehrer/AG-Leiter sprechen die Empfehlung aus). Die finanzielle Zuwendung beträgt zwischen 200 und max. 2.000 € pro Auszeichnungsjahr.

Auf Nachfrage teilt Frau Weber mit, dass die Schulstiftung der Stadtsparkasse nichts mit der Stadt Wedel zu tun hat. Die von der Schule gegründete JRG Stiftung ist eine gemeinnützige Stiftung als Unterstiftung der Stiftergemeinschaft der Stadtsparkasse.

Frau Becker teilt zum aktuellen Stand der Kita-Reform mit, dass der Landtag im Juli das „Vorschaltgesetz“ beschlossen hat. Damit ist nun geregelt, dass das bisherige Übergangssystem das Zielsystem wird. Die Zahlungsströme bleiben also wie bisher bestehen. Da im Gesetz explizit steht, dass sich der Übergangszeitraum verlängert, verlängern sich auch die Verträge mit den Kita-Trägern automatisch. Allerdings müssen die Verträge angepasst werden, da einige vertragliche Regelungen mit dem Entwurf des Gesetzes ab dem 01.01.2025 nicht mehr passen. Das Sachgebiet Kita wird daher nun, soweit möglich, die nötigen Vertragsanpassungen vorbereiten, aber keine weiteren Anpassungen – insbesondere Verbesserungen für die Kitas - vornehmen.

Es liegt ein Gesetzesentwurf zum 01.01.2025 vor. Frau Becker möchte an dieser Stelle nur auf einige ausgewählte Punkte eingehen:

- Es besteht eine Finanzierungslücke von 120 Mio. Euro. Es werden jeweils 20 Mio. Euro durch Land und Kommunen ins System gegeben.

- Es liegen erste Tools hinsichtlich der Refinanzierung und Förderung vor. Diese sind jedoch fehlerhaft, daher können heute keine Zahlen genannt werden.

- Der Anspruch auf Fördermittel nach dem SQKM steht grundsätzlich der Standortgemeinde zu. Es kann jedoch eine Abtretung des Anspruchs an den Träger vereinbart werden.

- Die Träger haben grundsätzlich einen Anspruch auf eine Finanzierungsvereinbarung mit der Standortgemeinde. Diese kann eine Fehlbedarfsfinanzierung vorsehen und muss die Einhaltung der Fördervoraussetzungen nach KiTaG sicherstellen.

- Anstatt des Betreuungsschlüssels von 2,0 wird ein Anstellungsschlüssel eingerichtet. Dieser Anstellungsschlüssel wird pro Einrichtung und nicht mehr pro Gruppe gewertet. Zulässig ist ein Anstellungsschlüssel von 1,5 bis 2,0. Die grundsätzliche Regelung des Betreuungsschlüssels von 2,0 gilt nicht mehr. Die Kitas können sich innerhalb der Grenze von 1,5 bis 2,0 frei bewegen. Neu sind Konfigurationsmöglichkeiten innerhalb des zu berechnenden Vollzeitäquivalentes. Es können in einem bestimmten Maß nun auch Verwaltungskräfte, Hilfskräfte und FSJler zur Berechnung des VZÄ herangezogen werden. Dies ist ein Qualitätsverlust.

- Die Verfügungszeiten waren bisher mit 7,8 Stunden pro Einrichtung definiert. Der Gesetzestext soll nun wie folgt lauten: „Der Einrichtungsträger hat bei seiner Personaleinsatzplanung angemessene Verfügungszeiten … zu berücksichtigen“. Über das SQKM refinanziert werden aber weiterhin nur 7,8 Stunden.

- Für die Refinanzierung der Personalkosten wird Stufe 4 angesetzt. Bisher war es Stufe 5. Wird höher eingestuftes Personal beschäftigt handelt es sich um eine Zusatzqualität zu deren Finanzierung der Gesetzgeber die Standortgemeinden zwingt. Eine Alternative besteht nicht. Höher eingestuftes Personal kann tarifrechtlich nicht aus diesem Grund gekündigt werden.

- Kosten für Zeitarbeitsfirmen sind weiterhin nicht im SQKM vorgesehen.

- In Bezug auf die Sachkosten wird u. a. vom Städteverband gefordert, dass Transparenz auf deren Zusammensetzung hergestellt wird. Mieten sind offenbar weiter nicht enthalten. Für außergewöhnliche Maßnahmen wie Legionellenbeseitigung, Rohrbrüche etc. gibt es offenbar keine zusätzlichen Mittel.

- Der Umgang mit Investitionen und Abschreibungen ist weiterhin offen.

- Für die Standardqualität dürfen vom Träger keine Eigenmittel verlangt werden. Was ist aber, wenn die Mittel des SQKM für die Standardqualität insbesondere im Sachkostenbereich wie eben erläutert nicht ausreichen? Der Träger darf keine Mittel für die Standardqualität einbringen. Weitere Mittel gibt es über das SQKM nicht.

Insgesamt liegt nun ein Entwurf des neuen Gesetzes vor, der aber viele Fragen aufwirft und die Kommunen vor Herausforderungen stellt. Die Stadt Wedel war am Montag Gastgeber einer Sitzung des Städteverbands zum Bereich Kita. Die Sitzung musste vertagt werden, weil nicht alle Fragen beantwortet werden konnten und im Austausch neue Fragen entstanden sind.

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Anlagen