26.06.2024 - 7 Eilantrag Fördermittel zum Ganztagsausbau

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Wortprotokoll

Frau Lembach macht noch einmal deutlich, dass die Verwaltung laut Antrag lediglich gebeten wird einen kurzen Sachstand für die bestehenden Schulen und Gebäude zu erarbeiten sowie zu prüfen ob eine Förderung für Inventar/Ausstattung in den jeweiligen Einrichtungen erfolgen kann. Beides soll dem Rat am 11.07.2024 in der Ratssitzung vorgestellt werden.

Frau Garling weist auf den Punkt 7 “Sonstige Zuwendungsbestimmungen“ in der Richtlinie des Investitionsprogramms hin. Dort steht geschrieben: „Neubau- und Erweiterungsmaßnahmen sind grundsätzlich nur förderfähig, wenn der Antragsteller nachweist, dass die vorhandenen schulischen Räume den Unterricht und die Durchführung von Ganztags- und Betreuungsangeboten nicht ermöglichen können (Gebot der Doppelnutzung). Bei der Antragstellung ist eine entsprechende Erläuterung (s. Nr. 8.3 a)) abzugeben.“ Frau Garling ergänzt hierzu, dass genau geschaut werden muss, welche Räume vorhanden sind, wie diese bisher genutzt wurden und ob diese Räume ggf. neu gedacht werden müssen. Als Beispiel nennt sie eine Mensa, die nicht nur zum Essen, sondern auch als offene Bibliothek genutzt wird. Auf diese Doppelnutzung bzw. auf das Umdenken von Räumen sollte laut Frau Garling bei den Anträgen geachtet werden.

Herr Waßmann erklärt, dass ein Großteil des Antrages über den Fachdienst Gebäudemanagement geleistet wird. Die Verwaltung nimmt den Antrag jedoch gerne entgegen und versucht zur Ratssitzung einen ersten kurzen Sachstand zu präsentieren. Herr Rothe bittet auch noch einmal zu prüfen welche Projekte auch rückwirkend förderfähig sind, da diese laut Förderrichtlinie ebenfalls förderfähig wären. Denn die Richtlinie gibt vor: „Maßnahmen können gefördert werden, wenn sie ab Inkrafttreten des GaFinHG am 12. Oktober 2021 begonnen (vorzeitiger Maßnahmebeginn) und spätestens bis zum 31. Dezember 2027 abgeschlossen werden (siehe Punkt 5.3)“.

 

Frau Lembach teilt die Dringlichkeit mit, da die Förderrichtlinie Anfang Juni in Kraft getreten ist und die Anträge ab dem 1. September dieses Jahres beantragt werden können. Die Mittel werden nach Zeitpunkt des Antragseingangs verteilt (Windhund Prinzip).

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Beschluss:

Die Verwaltung wird gebeten ein kurzfristiges kleines Konzept/Sachstand für die bestehenden Schulen und Gebäude zu erarbeiten und dem Rat am 11.07.24 in der Ratssitzung vorzustellen. Darüber hinaus soll eine Prüfung der Förderung für Inventar/Ausstattung in den jeweiligen Einrichtungen erfolgen (ebenfalls bis zum 11.07.24 zur Ratssitzung).

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

 

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Anlagen