26.06.2024 - 9.2 Öffentliche Anfragen

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Wortprotokoll

Frau Römer trägt die Anfrage von Bündnis 90/die Grünen zum neuen Konzept der Moorwegschule vor.

Herr Heyer beantwortet anschließend die Anfrage zum neuen Konzept der Moorwegschule.

 

Durch die neue anstehende Gruppeneinteilung der SKB der Moorwegschule, werden nicht mehr die Abholzeiten berücksichtigt, sondern nur 2 Klassen pro Betreuungsgruppe. Wird dadurch sichergestellt, dass es keine Einzelkindbetreuung pro Gruppe bis 16:15 Uhr gibt?

 

Es wird keine Einzelkindbetreuung geben. Sollte die Gruppe in der letzten Stunde stark zusammenschrumpfen, so wird eine Zusammenlegung der Gruppen angepeilt. Dies ist bereits heute schon eine gängige Maßnahme, unabhängig von der Konzeptveränderung.

 

Hat die Umstellung finanzielle Auswirkungen für die Eltern oder die Stadt?

 

Die Umstellung in Phase 1 hat keine finanziellen Auswirkungen für die Eltern oder die Stadt. Dies war Voraussetzung für die Umsetzung.

 

Wie ist die Zuteilung auf die einzelnen Standorte erfolgt? Wurde hier Wohnortnähe oder Geschwisterkinder am gleichen Standort berücksichtigt?

 

Hauptsächlich wurden die Raumkapazitäten im Sinne von „wie viele Kinder können in einem Raum betreut werden(Raumgröße)“ an der MWS bzw. im Autal berücksichtigt. Zudem wurde versucht die bei Anmeldung angegebenen Wünsche zu berücksichtigen.

 

Wenn nicht, wurde für die Geschwisterkinder, die an unterschiedlichen Standorten betreut werden, die Regelung der Abholung gedacht? Kann die Betreuungszeit in einem solchen Fall 10-15 Minuten verlängert werden? Entstehen den Eltern dadurch mehr Kosten?

Für die Betroffenen Familien werden im Gespräch mit Schulleitung und Sachgebietsleitung Lösungen erarbeitet. Es werden den Eltern keine zusätzlichen Kosten entstehen.

 

Können in dem neuen Konzept auch Kinder mit einer Schulbegleitung die SKB besuchen und werden am Nachmittag weiter durch dieses begleitet?

 

Dies liegt nicht im Ermessen der Verwaltung. Für die Bewilligung der Schulbegleitungen ist der Fachdienst Jugend/das Jugendamt des Kreises zuständig. Dort wird damit argumentiert, dass die Sicherung der Teilhabe sich nur auf den Schulunterricht beschränkt, nicht aber auf den Nachmittagsbereich. Durch die Betrachtung des Schultages als Ganztagseinheit, wie sie in der Konzeptveränderung explizit vorgesehen ist, sollte sich die Argumentation dahin erleichtern, eine Schulbegleitung auch für den Ganztag/Nachmittag bewilligt zu bekommen, analog zur gebundenen Ganztagsschule.

 

Gibt es für die Eltern aktuell ein Sonderkündigungsrecht für die SKB für das Schuljahr 2024/25?

 

Es ist kein Sonderkündigungsrecht vorgesehen, da sich grundsätzlich nichts für die Eltern verändert. Eine Zuordnung zu einem bestimmten Standort der Betreuung wird den Eltern nicht zugesichert und auch finanziell liegt keine Veränderung vor.

 

Ist eine Flexibilisierung mit der Umstellung auf die neue Gruppeneinteilung möglich?

Nein. Die Flexibilisierung der Buchungsoptionen ist kein Teil der ersten Umsetzungsphase der neuen Konzeption.

 

Frau Schilling stellt im Anschluss an die Beantwortung der Anfrage die Frage, wie es um die Belüftungsanlage in einen der SKB-Räumlichkeiten an der MWS steht. Ihr wurde zugetragen, dass es seit längerem keine ausreichende Belüftung gibt und die Fenster nicht geöffnet werden können.

Frau Fisauli-Aalto teilt mit, dass mit dem Gebäudemanagement verschiedene Maßnahmen in die Wege geleitet wurden. Die langfristige Maßnahme ist die Reparatur der Belüftungsanlage, da es sich hierbei um ein Niedrigenergiegebäude handelt. Wenn alle Maßnahmen funktionieren, sprich die Belüftungsanlage läuft, die Jalousien nach Lichteinfluss automatisch runtergehen und die Wärmepumpe über die Fußbodenheizung eine Kühlung erzeugt, entsteht ein angenehmes Raumklima. Im Moment dauert die Reparatur der Belüftungsanlage aufgrund von Handwerkermangel mehrere Wochen. Daher wurde eine Übergangsmaßnahme mithilfe einer mobilen Klimaanlage getroffen. Bis alle Wartungsarbeiten abgeschlossen sind bittet Frau Fisauli-Aalto um etwas Geduld.

Zu der Frage mit den Fenstergriffen antwortet Frau Fisauli-Aalto, dass die Fenster zu groß und zu schwer sind und laut Gebäudemanagement lediglich ein Wartungsgriff vorgesehen ist. Die Fenster sind nicht dafür vorgesehen, dass diese auf Kipp für eine Belüftung im Raum sorgen können. Herr Heyer ergänzt, dass für die Fenster auch keine Fenstergriffe rechtlich vorgesehen sind, da es keine Absturzsicherung gibt und das Gebäude diese auch nicht vorsieht. Würden Fenstergriffe angebracht werden, würde die Betriebserlaubnis für das Gebäude erlischen.

 

Frau Heyer fragt die Ausschussmitglieder, ob eine nachträgliche Wortmeldung aus den Zuschauerreihen von Frau Ogurek gestellt werden kann. Es gibt hierzu keine Einwände. Frau Ogurek fragt nach, wie das neue Gruppeneinteilung kostenneutral ablaufen soll und ob Gruppen am Ende nicht zusammengelegt werden müssen? Herr Heyer antwortet, dass bereits jetzt Gruppen zusammengelegt werden in der letzten Stunde und im Falle von kleinen Gruppen eine Durchmischung im Sinne vom freiem Spiel erfolgt. Daher wird es nicht dazu kommen, dass einzelne Gruppen nur mit wenigen Kinder weiterlaufen, sondern die Kinder werden die Zeit in einer zusammengelegten Gruppe verbringen. Herr Heyer fügt abschließend hinzu, dass ein langfristiges Ziel keine Gruppenräume, sondern Funktionsräume wären.

 

Frau Schilling stellt eine weitere öffentliche Anfrage. Sie fragt, ob seitens der Verwaltung bereits ein Austausch stattgefunden hat, da laut Presse Hetlingen plant in Gespräche zu gehen zu einer möglichen Aufnahme von Kindern. Frau Weber und Frau Fisauli-Aalto antworten, dass die Verwaltung zum aktuellen Stand nicht mehr weiß als bisher in der Presse kommuniziert wurde.

 

Anschließend bedankt sich der Vorsitzende bei der Öffentlichkeit und schließt diese für die Beratung der nichtöffentlichen Tagesordnungspunkte aus.