29.05.2024 - 6.5 Bericht der Verwaltung

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Wortprotokoll

Frau Weber teilt mit, dass sie im letzten BKS eine BV für die Verlängerung des Mietvertrages des Billardclubs angekündigt hatte. Nach Aussage des Justiziariats und der Liegenschaften ist eine Erweiterung des bestehenden Mietvertrages nicht erforderlich. Das Mietverhältnis wird laut Vertrag auf unbestimmte Zeit fortgesetzt. Die Kündigungsfristen sind vertraglich geregelt.

Für die nächste Ausschusssitzung im Juni wird sie eine Beschlussvorlage vorbereiten, um über die:

  • Fortführung der Mietbezuschussung des Vereinsheimes: der bisherige jährliche Mietzins beträgt ca. 7.600 €
  • Bezuschussung der jährlichen Energiekosten mit einem Deckel von max. 3.000 € p.a. (2022 betrug dieser ca. 2.350 €)

beschließen zu können. In den zurückliegenden Jahren wurde dieser Beschluss für jeweils 3 Jahre gefasst, um den jährlichen administrativen Aufwand zu verringern.

Weiterhin berichtet sie, dass der Billardclub sich mit einem Kursangebot an der Ernst-Barlach-Gemeinschaftsschule engagiert und eine feste Größe bei städtischen Veranstaltungen ist. Seit 2018 richtet der Verein den German-Gran-Prix mit den besten deutschen Dreibandsportlern aus. Seit 3 Jahren ist der Verein offizieller Ausrichter von Trainingscamps der Top-Platzierten europäischen Damen zur Vorbereitung auf internationale Wettkämpfe.

 

Zu der vorangegangenen Frage von Frau Neumann-Rystow zu den braunen Wänden in der Altstadt Schule (ATS) berichtet Frau Weber, dass die Messergebnisse der Beprobung der Klassenräume im Keller eine gesundheitliche Unbedenklichkeit bescheinigen und die betroffene Klasse letzten Freitag das Klassenzimmer wieder bezogen hat. Damit ist der Musikraum wieder als Fachraum nutzbar. Der Klassenraum wird in den Sommerferien saniert.

 

Herr Waßmann berichtet von einem Arbeitsgespräch mit der Stadt und Landschaftsplanung und dem Gutachter, der mit den Schulentwicklungsplan und dem Folgekostenkonzept beauftragt ist, dass aufgrund der Veränderung bei den Einwohnerdaten eine Überarbeitung stattfinden muss. Durch den deutlichen Rückgang bei den 0-1jährigen ist auch die Schul- und Kita-Planung betroffen. Mit Ergebnissen rechnet Herr Waßmann vor den Sommerferien.

 

Weiterhin teilen Herr Waßmann und Herr Heyer mit, dass an den Fenstern in dem überheizten Raum an der MWS Fenstergriffe nur zu Wartungszwecken angebracht werden dürfen, da es sich um ein Niedrigenergiehaus handelt. Da die Haustechnik aber nicht funktioniert, wird für den Übergangszeitraum ein mobiles Klimagerät aufgestellt. Außerdem werden die Fenster mit UV-Folie beklebt um ein Aufheizen des Raumes zu verringern. Zurzeit wird geprüft, ob man die Fußbodenheizung auch zum Kühlen des Raumes nutzen kann.

 

Frau Becker antwortet zu der Bitte von Frau Garling aus dem vorletzten BKS, zu mehr Hintergrundinformationen zur Bibliothek in der AWO Kita Traute Gothe, dass diese Informationen bereits mit dem Protokoll der Sitzung im April weitergegeben worden sind. Zwischenzeitlich hat die AWO dem Sachgebiet Kita mitgeteilt, dass die Kinderbibliothek aus eigenen Mitteln finanziert werden kann, da eine Spende eingegangen ist. Die AWO wird daher die Zuschusssumme in Höhe von ca. 22.000 € an die Stadt Wedel erstatten.

 

Weiterhin teilt Frau Becker mit, dass in der letzten Ausschusssitzung vom BKS ein Prüfauftrag an das Justiziariat erteilt wurde, ob trotz der unklaren Lage in Sachen Kita-Reform Verhandlungen mit den Kita-Trägern möglich sind. Dieser Prüfauftrag wurde an das Justiziariat weitergegeben. Inzwischen sind aber diverse Neuigkeiten bezüglich des Kita-Rechts eingegangen. Über diese Neuigkeiten ist auch das Justiziariat informiert und es fand hierzu ein Austausch zwischen dem Sachgebiet Kita und dem Justiziariat statt.

Zum einen ist ein 19-seitiger Bürgermeisterbrief vom Städteverband hinsichtlich der Evaluationsergebnisse Ende April erstellt worden. Das Ministerium hat ebenfalls eine Stellungnahme Ende April abgegeben.

Am 08.05.2024 wurde dann von der Ministerin mitgeteilt, dass das jetzige Übergangssystem das Zielsystem wird. Es kann aber auch vereinbart werden, dass der Träger direkt die Fördersätze des Kreises erhält. Am 13.05.2024 hat das Sachgebiet Kita dann vom Städteverband den Entwurf für das Vorschaltgesetz erhalten. Dieses Vorschaltgesetz sieht vor, dass der Übergangszeitraum bis Ende 2030 verlängert wird. Dies würde für die Stadt Wedel bedeuten, dass sich die Verträge mit den Kita-Trägern automatisch bis Ende 2030 verlängern. In diesem Vorschaltgesetz gibt es ansonsten nur wenige weitere Regelungen. Das Vorschaltgesetz soll noch vor der Sommerpause mit Wirkung zum 01.08.2024 verabschiedet werden.

Die Landesregierung hat in der letzten Woche 10 Eckpunkte zur künftigen Kita-Finanzierung dargestellt. Diese beinhalten u.a.:

 

  • Die Elternbeiträge werden nicht erhöht, die Finanzierungslücke wird stattdessen von Land und Kommunen geschlossen. Hier ist also von höheren Refinanzierungs-zahlungen durch die Stadt Wedel ab dem nächsten Jahr auszugehen. Derzeit werden ca. 600.000 € pro Monat an Refinanzierungssätzen durch die Stadt Wedel gezahlt.
  • Verfügungs- und Leitungsfreistellungszeiten für Vertretungskräfte werden als zusätzliche Qualität ins SQKM eingepreist.
  • Die Jahressonderzahlung, die bisher nicht in den SQKM-Mitteln enthalten war, wird nun ins SQKM aufgenommen.
  • Eingruppige Einrichtungen erhalten mehr Personal.
  • Der Betreuungsschlüssel entfällt, stattdessen soll ein Anstellungsschlüssel eingeführt werden. Die Fachkräfte können flexibler eingesetzt werden.
  • Hinsichtlich der Sachkosten soll es eine Abstimmung zwischen Land und kommunalen Landesverbänden geben.

Die bisherige Stellungnahme der kommunalen Landesverbände steht diesen Eckpunkten negativ gegenüber. Die Regelung das jetzige System als Zielsystem zu verankern wurde grundsätzlich auch von den kommunalen Landesverbänden gefordert, allerdings unter der Forderung, dass das Schließen der Finanzierungslücke nicht überproportional zu Lasten der Kommunen geht. Diese Voraussetzung sehen die kommunalen Landesverbände bei den gegenwärtigen Eckpunkten nicht als erfüllt an. Als Beispiel wird der Anstellungsschlüssel genannt. Die kommunalen Landesverbände schlagen hier vor, den Anstellungsschlüssel zum 01.08.2025 mit einer Kostenreduktion von 5 % wirksam werden zu lassen. Die Landesregierung plant dagegen, den Anstellungsschlüssel zum 01.01.2025 mit einer Kostenreduktion von 7,5 % wirksam werden zu lassen. Hier besteht also in einigen Punkten noch Diskussionsbedarf.

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen war die im letzten BKS besprochene Empfehlung richtig, dass die Haushaltsanmeldungen der Kitas für 2025 aufgrund der aktuellen Vertragslage eingereicht werden sollen. Eine Verpflichtung zur Einreichung der Anmeldungen kann das Sachgebiet Kita derzeit nicht aussprechen, es handelt sich bisher ja nur um einen Gesetzesentwurf. Vom Großteil der Träger hören gab es die Rückmeldung, dass diese Empfehlung umgesetzt und an den Haushaltsanmeldungen gearbeitet wird. Es liegen auch bereits 3 von 15 Haushaltsanmeldungen vor.

Sollte das Vorschaltgesetz verabschiedet werden verlängern sich also die Finanzierungs-verträge automatisch bis Ende 2030. Im Detail wird dann geschaut werden müssen, inwieweit mit Nachträgen zur Finanzierungsvereinbarung gearbeitet werden muss, weil einige Punkte eventuell aufgrund der noch folgenden gesetzlichen Änderungen nicht mehr passen.