29.05.2024 - 5 Haushaltskonsolidierun...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Mi., 29.05.2024
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Weiterbildung/Volkshochschule
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Dr. Bolsinger erläutert zu der BV, dass die Gebühren vor knapp 10 Jahren das letzte Mal erhöht wurden. Aufgrund der Haushaltskonsolidierung und der Erhöhung der Honorare für die Kursleiter im letzten Jahr, ist die Erhöhung recht massiv ausgefallen. Um diese recht drastische Erhöhung verträglicher zu machen, werden ab dem kommenden Semester vermehrt Kurse wie zum Beispiel Sportkurse die von den Krankenkassen gefördert werden, sowie Jugend- und Kinderangebote, die über die Bildungskarte bezuschusst oder übernommen werden können, angeboten. Die Ausschussmitglieder sind sich einig, dass ein besserer Kostendeckungsgrad sehr gut, aber die Erhöhung um 20 % doch sehr viel ist. Herr Dr. Maas kritisiert, dass es in der neuen Satzung nur 2 Ermäßigungstatbestände gibt. Rentner*innen und Behinderte sind hier gar nicht berücksichtigt. Er stellt den Antrag, die Vorlage zurück in die Verwaltung zu geben, um die Ermäßigungstatbestände zu überarbeiten und mindestens 3 von den Ermäßigungstatbeständen aus Hamburg aufzunehmen. Dazu erläutert Frau Dr. Bolsinger, dass es in Hamburg zwar eine Ermäßigung für Rentner*innen gibt, diese aber nur limitiert zur Verfügung steht. In der VHS in Wedel, würde bei entsprechender Vorlage von Nachweisen, im Einzelfall eine Ermäßigung gewährt. Herr Rothe möchte wissen, ob es Erfahrungswerte über den Rückgang der Nutzerzahlen und damit einhergehenden Einbußen bei so einer massiven Erhöhung gibt. Frau Dr. Bolsinger teilt mit, dass keine Vergleichswerte über ein geändertes Nutzerverhalten vorliegen. Anschließend fragt Frau Neumann-Rystow, warum die Erhöhung der VHS-Gebühren im Vergleich zu den Musikschul-Gebühren so hoch ausfällt. Sollten die beiden Einrichtungen nicht gleichbehandelt werden? Dazu erläutert Frau Dr. Bolsinger, das die Musikschule und die VHS unterschiedliche Kostendeckungsgrade haben. Frau Garling weist darauf hin, dass sie eine regelmäßige Erhöhung der Gebühren wichtig findet, aber sie bittet darum, die Formulierung in der BV beim nächsten Mal zu konkretisieren. Dazu erläutert Herr Waßmann, dass in Abstimmung mit dem Controlling eine regelmäßige Erhöhung alle 3 Jahre erfolgen soll. Laut Landesrechnungshof ist eine Kostendeckung von 60 % anzustreben. Herr Dr. Maas merkt an, dass die Möglichkeit der Ermäßigung im Einzelfall nicht öffentlich bekannt ist und dadurch Nutzer*innen abgeschreckt werden könnten. Frau Dr. Bolsinger sagt zu, im Vorwort des neuen Programmheftes einen Hinweis zu den Ermäßigungsmöglichkeiten aufzunehmen. Da das Programmheft für das kommende Semester im Juni in den Druck geht, bittet sie um eine Entscheidung am heutigen Abend, da eine Umsetzung der Erhöhung ansonsten erst zum Februar 2025 möglich ist. Daraufhin bittet Frau Römer um eine Beratungspause von 5 Minuten.
19.30 -19.35 Uhr Beratungspause
Herr Dr. Maas zieht seinen Antrag unter der Voraussetzung zurück, dass bei der nächsten grundsätzlichen Bearbeitung der Satzung die Ermäßigungstatbestände aus Hamburg in die Prüfung einbezogen werden und eine rechtzeitigere Information an den BKS erfolgt um eine Diskussion und damit einen sinnvollen Beschluss zu ermöglichen.
Anlagen zur Vorlage
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1,2 MB
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(wie Dokument)
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266,1 kB
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