27.06.2024 - 9.2 Bericht der Verwaltung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.2
- Gremium:
- Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss
- Datum:
- Do., 27.06.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Frau Woywod berichtet zu den Fragen aus der vorangegangenen Ausschusssitzung:
- Große Pfützen im Tinsdaler Weg: Alle Regeneinläufe im Stadtgebiet werden dreimal im Jahr mit dem Sinkkastenreiniger gereinigt. Wenn die Zugänglichkeit nicht gegeben ist, z.B. durch parkende Autos, ist eine Reinging nicht möglich. In diesem akuten Fall wurde die Reinigung manuell nachgeholt.
- Tiefliegende Gullys in der Pinneberger Straße: Die Überprüfung verlief ergebnislos.
- Schlaglöcher im Quälkampsweg: Die Straße ist aufgrund ihrer Beschaffenheit sehr anfällig für Schlaglöcher. Der Bauhof ist angehalten, die Straße fortwährend in Stand zusetzen.
Frau Schlensok berichtet zu den Fragen aus der vorangegangenen Ausschusssitzung:
- Sanierung Steinberghalle: Eine Kostenaufstellung wird in der Septembersitzung vorgelegt.
- Machbarkeitsstudie Feuerwache: Die Kosten für die Bodengutachten werden ermittelt. Weiterhin wird die Klärung der Altlasten beim Kampfmittelräumdienst des Landes Schleswig-Holstein fokussiert.
- Feuerwehrzufahrt Albert-Schweitzer-Schule: Die Untere Naturschutzbehörde hat den Antrag auf Befreiung von der Schutzfrist für die Fällung von zwei Bäumen in der Pulverstraße/Schulau-Spitzendorf geprüft, der im Zusammenhang mit dem Neubau der Albert-Schweitzer-Schule und der Verkehrssicherheit/Feuerwehrzufahrt steht. Die Entfernung der Bäume ist notwendig, da die Feuerwehrzufahrt mit dem neuen, größeren Einsatzfahrzeug ansonsten nicht oder nur sehr schwer befahrbar ist. Eine weitere Feuerwehrzufahrt zum Schulgelände existiert nicht, weshalb die sofortige Beseitigung der Bäume zur Gewährleistung der Sicherheit im Einsatzfall zwingend erforderlich ist. Eine Befreiung von der Schutzfrist ist nicht notwendig. Zur Einhaltung der artenschutzrechtlichen Bestimmungen muss dennoch ein biologisches Gutachten der Unteren Naturschutzbehörde vorgelegt werden. Eine endgültige Freigabe zur Fällung erfolgt schriftlich, nach Prüfung des Gutachtens. Zwischen Gutachten und Ausführung der Fällungen dürfen maximal fünf Tage liegen.
Die zuständige Stelle für Baumschutz bei der Stadt Wedel hat der Fällung ebenfalls zugestimmt. Es wurde eine Ersatzpflanzung von drei Laubbäumen angeordnet.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bedauert die Entfernung der Bäume und fragt an, ob auch ein größerer Baum nachgepflanzt werden kann, damit dieser gegen die Sommerhitze mehr Schatten spenden kann.
