14.03.2024 - 5.2 Erhebung von Erschließungsbeiträgen in Wede...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.2
- Gremium:
- Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss
- Datum:
- Do., 14.03.2024
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Bauverwaltung und öffentliche Flächen
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Frau Woywod erläutert zur Vorlage, dass gemäß dem Auftrag des Ausschusses 230 Straßen in der Stadt Wedel überprüft wurden. In 18 Fällen wurde die Feststellung getroffen, dass die Straßen nicht die Voraussetzungen erfüllen und somit bei einem Ausbau Erschließungsbeiträge erhoben werden müssen. So ist häufig der Unterbau der Straße mangelhaft, da er mit Schotter hergestellt wurde. Auch ist ein Gehweg herzustellen, ebenso die Beleuchtung und die Straßenentwässerung. Die Erkenntnisse zur Bewertung der Straßen wurden auf der Grundlage von Akten, der Inaugenscheinnahme und Bohrungen getroffen.
Die SPD-Fraktion äußert, dass die Merkmale zur Herstellung bekannt seien. Es sei jedoch nicht vollziehbar, warum die Stadt Wedel ein so großes Defizit aufweise. Sie stellt die Verkehrssicherheit der Straßen in Frage. Sie hält es auch für notwendig, die Grundstückseigentümer*innen zu informieren, damit diese Rücklagen für die Zahlung der Beiträge bilden können. Sie fragt an, ob die Stadt in der Pflicht ist die Menschen rechtzeitig zu informieren.
Frau Woywod teilt mit, dass keine Pflicht besteht die Grundstückseigentümer*innen zu informieren. Die Eigentümer*innen haben die Möglichkeit, bei der Stadt eine Anliegerbescheinigung zu beantragen. Diese gibt Auskunft darüber, ob für die Straße, an der das Grundstück liegt, noch Beiträge zu zahlen sind. Im Falle eines akuten Straßenbauvorhabens sieht die Richtlinie der Stadt Wedel vor, dass die Eigentümer*innen bereits während der Planungsphase informiert werden und auf Nachfrage eine ungefähre Kostenschätzung erhalten.
Die Fraktion DIE LINKE erinnert sich an die Aufregung der Grundstückseigentümer*innen im Moorweggebiet, als sie die Nachricht erhielten, dass die drei Straßen Im Sandloch, Sandlochweg und Klein Siedlerweg hergestellt werden sollen. Sie möchte in Erfahrung bringen, warum die Grundstückseigentümer*innen in der Straße Breiter Weg sich weniger aufregt haben.
Die Fraktion Die Grünen steht den bisher ausgestellten Anliegerbescheinigungen skeptisch gegenüber. Wie konnte die Verwaltung diese ausstellen, wenn die Straßen erst jetzt geprüft wurden? Außerdem scheinen die Akten unvollständig zu sein. So würde in der Vorlage für den Sandlochweg stehen, dass es keine Unterlagen im Archiv gäbe, wann zum Beispiel die Beleuchtung dort geschaffen wurde. Rechnungen wären im städtischen Archiv nicht auffindbar. Trotz fehlender Archivunterlagen soll die damalige Erstellung der Beleuchtung bei einer Erhebung von Erschließungsbeiträgen aber nun mit abgerechnet werden. Sie sieht die Verwaltung in der Beweispflicht die Belege vorzulegen. Weiter möchte die Fraktion in Erfahrung bringen, wie im Fall von neuen Erschließungsanlagen verfahren wird.
Frau Woywod erklärt, dass dies vom Einzelfall abhängt. Im Falle der Hanna-Lucas-Straße wurde ein Erschließungsvertrag mit dem Bauträger abgeschlossen. Dieser hat sich verpflichtet die Straße im Sinne der Stadt zu bauen und die anfallenden Kosten zu übernehmen. Es ist davon auszugehen, dass der Bauträger die Kosten beim Verkauf der Grundstücke bzw. der Wohnungen mit umgelegt hat. Zu den Bescheinigungen führt sie aus, dass die Feststellung zum Zeitpunkt der Ausstellung der jeweiligen Straßen der Verwaltung bereits bekannt war und auftragsgemäß für den Ausschuss aufbereitet wurde.
Die CDU-Fraktion merkt an, dass die Straßen im Moorweggebiet seit ungefähr 60 Jahren bestehen. Sie hinterfragt warum die Straßen erst jetzt angegangen werden, wenn doch die Verkehrssicherheit durch das Provisorium scheinbar nie gegeben war.
Frau Boettcher wendet hierzu ein, dass die Verwaltung nach einer Prioritätsliste der Straßensanierungen nach der 5-Jahresplanung des Rates vorgeht. Die Stadt müsse einen gewissen Umsatz machen, um sie zu erhalten. In den letzten Jahren habe man sich meist gegen den Bau von Straßen entschieden, weshalb dieser vernachlässigt worden sei. Nach den Haushaltsgrundsätzen ist eine Straße bereits nach 35 Jahren abgeschrieben. In Wedel sind die meisten Straßen bereits 60 Jahre alt und haben somit keinen Restwert mehr. Die Auflistung in der Vorlage stellt jedoch keine Rangfolge dar, da auch bereits erschlossene Straßen, wie der Tinsdaler Weg oder die Adalbert-Stifter-Straße saniert werden müssen.
Die Vorsitzende schlägt wegen der vielen offenen Fragen, die sich im Ausschuss ergeben haben, ein klärendes internes Gespräch über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen bei den in der MV/2024/004 aufgelisteten, schon seit Jahrzehnten bestehenden 18 Straßen vor, die nach Einschätzung der Verwaltung als nicht erstmalig erschlossen gelten.
