19.09.2024 - 5 Bebauungsplan Nr. 27 b "Hogschlag", 1. Änd. "Te...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Wedel
- Gremium:
- Rat der Stadt Wedel
- Datum:
- Do., 19.09.2024
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Stadt- u. Landschaftsplanung
- Beschluss:
- verwiesen
Wortprotokoll
Frau Bergstein bringt den Beschluss ein, den der PLA so empfohlen hat.
Frau Goll verliest und erläutert den Rücküberweisungsantrag der Grünen in den PLA. Sie hatte im PLA wie alle guten Gewissens zugestimmt, aber es sei nun angebracht, die Vorlage zurück zu verweisen.
Herr Baars teilt mit, die SPD sehe das nicht so. In Wedel herrsche Wohnungsmangel, insbesondere beim Sozialen Wohnungsbau. Es wurden heute schon Bedenken und Anregungen gehört und es sei auch noch eine öffentliche Beteiligung vorgesehen. Er befürchtet, dass eine weitere Diskussion im PLA nicht weiterhelfe und hält es für sinnvoll in einem geordneten Verfahren Bedenken einfließen zu lassen. Deshalb werde die SPD der Rückverweisung nicht zustimmen.
Frau Keck möchte einen Aspekt ergänzen. Wohnungsbau habe immer viel mit Zielkonflikten und Nachbarschaftlichkeit zu tun. Erst mit der 30%-Regelung gelinge es mit den Investoren die Forderung zu stellen. Es entscheide nicht der Rat, denn der baue nicht. Es baue der Investor. Deshalb sei das Verfahren so wie es ist. Sie meint, es müsse sichergestellt sein, dass auch der Teil der Bevölkerung einbezogen werde, der jetzt nicht hier ist. In einem Beteiligungsverfahren könne noch etwas geändert werden.
Frau Drewes sagt, sie habe im PLA widersprochen. Es seien alle Bürger betroffen, auch im Bereich Lülanden sowie Kinder, die keine Plätze in der ATS bekommen. Sie würde es sich wünschen, aber es funktioniere so nicht. Man müsse entscheiden, wie weit eine Stadt wachsen soll. Wedel habe bis heute kein Wachstumskonzept. Wachstum sei ein generelles Thema, nicht nur im PLA, sondern auch im HFA.
Herr Eichberger stimmt Frau Keck zu. Der Rat könne Modalitäten bestimmen, wie gebaut werden soll. Herr Eichberger sieht nicht, wie eine Rückverweisung helfen soll. Das koste nur wieder Zeit. Die Linke werde dem Antrag stattgeben.
Herr Craemer sagt, die Grünen hätten kontrovers diskutiert. Es gehe um die Interpretation der §§ 13 und 34 BauGB. Es gebe ein Problem, wenn wir dagegen verstoßen.
Herr Barop möchte auf Frau Drewes eingehen. Wedel sei eine von den Jahrgängen her überaltete Stadt und führe eine verfehlte Wohnungspolitik. Es müsse jungen Familien Wohnraum vermittelt werden, denn es müssen sich unbedingt junge Menschen hier ansiedeln. Die Kinder bringen später Steuereinnahmen.
Frau Kärgel appelliert an alle in diesen Zeiten im schwerem Fahrwasser. Die Fragen der Anlieger seien dezidiert. Man dürfe nicht nur auf den normalen Weg schauen. Der PLA solle entscheiden.
Herr Kiwitt plädiert auch dafür eine Schleife im PLA zu gehen. Es sei besser, alle Anzuhören als ein Klageverfahren zu riskieren. Man könne später immer noch Zeit gewinnen.
Frau Drewes wendet sich an Herrn Barop. Wedel habe keinen Baustopp, Wedel wachse. Und deshalb müsse man genau hinschauen, wo wir wachsen.
Herr Koschnitzke spricht die Fachlichkeit an. Der PLA wird nicht alle Fragen beantworten können. Die FDP werde daher dem Rückverweisungsantrag nicht zustimmen.
Beratungspause von 20:18 bis 20:25 Uhr
Herr Jan Lüchau könne beide Seiten verstehen. Er habe schon gute Gespräche geführt. Die CDU werde der Rücküberweisung zustimmen.
Beschluss:
Der Rat beschließt,
- die Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes Nr. 27 b „Hogschlag“, 1. Änderung „Teilbereich Ost“ vom 22.12.2022 (BV/2022/095) durch Erweiterung des Geltungsbereiches mit Straßenverkehrsfläche, um die Erschließung des Plangebietes abzusichern,
- den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 27 b „Hogschlag“, 1. Änderung „Teilbereich Ost“,
- die Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie
- die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB.
Die zu überplanende Fläche besteht aus den Flurstücken 539, 540, 541, 542 und 543, Flur 6
sowie aus Teilen des Flurstücks 154/3, Flur 6 und Teilen vom Flurstück 38/7, Flur 13 sowie das Flurstück 59/36, Flur 13, alle Gemarkung Wedel.
Anlagen zur Vorlage
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1
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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2
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(wie Dokument)
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1 MB
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3
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(wie Dokument)
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2,7 MB
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4
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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5
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(wie Dokument)
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2,9 MB
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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80,2 kB
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