16.05.2024 - 11 Verletzung von Vertraulichkeit

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Der Vorsitzende sagt, er habe diesen Punkt nach einer Veröffentlichung im Hamburger Abendblatt auf die Tagesordnung genommen. Es sei ein absolutes „NoGo“, vertrauliche Informationen weiterzugeben. Er möchte in Erinnerung rufen, dass alle zur Verschwiegenheit verpflichtet wurden. Gegenüber der Presse sei dagegen mehrfach verstoßen worden, wenn auch nicht unbedingt aus der Mitte des Rates. Das sei kein Kavaliersdelikt, sondern eine Ordnungswidrigkeit oder unter Umständen sogar eine Straftat. Er bittet um eine Mitteilungsvorlage vom Justiziariat bezüglich „Folgen bei Verstößen gegen die Verschwiegenheitspflicht“. Und er schlägt der Verwaltung vor, über eine Strafanzeige gegen unbekannt nachzudenken und entsprechende Schritte einzuleiten.

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