05.11.2024 - 4 Einvernehmen nach dem BauG...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen möchte wissen, was es bedeutet, wenn die obere Grenze der Miethöhe die Vorgabe des Landes übersteigt. Zudem wird gefragt, ob auch Gemeinschaftsräume vorgesehen sind.

Der Bauherr erläutert, dass es im Keller gemeinsame Nutzräume wie z.B. einen Waschraum geben wird, aber keine Aufenthaltsräume. Das Haus wird so umgebaut, dass abgeschlossene Wohneinheiten mit 1 oder 2 Zimmern entstehen, es ist auch keine Rezeption vorgesehen.

Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen hakt nach, ob Mieten in einer Höhe verabredet werden, die vom Land nicht übernommen werden.

Der Bauherr bekräftigt, dass die Mietobergrenze nicht erreicht wird.

Herr Grass weist darauf hin, dass dies eigentlich ein Thema des Sozialausschusses sei und die Planung nicht berühre. Dort könnte auch genauer erläutert werden, was das Mietobergrenzverfahren bedeute. In diesem Fall habe er es so verstanden, dass die Mieterstattung kostendeckend sei.

Die Vorsitzende verliest den Beschlussvorschlag.

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Beschluss:

Der Planungsausschuss beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gemäß §§ 34 und 36 Abs. 1 BauGB für die Nutzungsänderung von einem Fitnesscenter in eine Wohnunterkunft zur Unterbringung von Flüchtlingen und Obdachlosen in der Rissener Straße 94 zu erteilen.

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

11 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltung

 

Ja

Nein

Enthaltung

Gesamt:

11

0

0

CDU-Fraktion

4

0

0

Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen

3

0

0

SPD-Fraktion

2

0

0

WSI-Fraktion

1

0

0

FDP-Fraktion

1

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage