05.11.2024 - 4 Einvernehmen nach dem BauG...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Sitzung:
-
Sitzung des Planungsausschusses
- Gremium:
- Planungsausschuss
- Datum:
- Di., 05.11.2024
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Stadt- u. Landschaftsplanung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen möchte wissen, was es bedeutet, wenn die obere Grenze der Miethöhe die Vorgabe des Landes übersteigt. Zudem wird gefragt, ob auch Gemeinschaftsräume vorgesehen sind.
Der Bauherr erläutert, dass es im Keller gemeinsame Nutzräume wie z.B. einen Waschraum geben wird, aber keine Aufenthaltsräume. Das Haus wird so umgebaut, dass abgeschlossene Wohneinheiten mit 1 oder 2 Zimmern entstehen, es ist auch keine Rezeption vorgesehen.
Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen hakt nach, ob Mieten in einer Höhe verabredet werden, die vom Land nicht übernommen werden.
Der Bauherr bekräftigt, dass die Mietobergrenze nicht erreicht wird.
Herr Grass weist darauf hin, dass dies eigentlich ein Thema des Sozialausschusses sei und die Planung nicht berühre. Dort könnte auch genauer erläutert werden, was das Mietobergrenzverfahren bedeute. In diesem Fall habe er es so verstanden, dass die Mieterstattung kostendeckend sei.
Die Vorsitzende verliest den Beschlussvorschlag.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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2
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(wie Dokument)
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735,8 kB
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