05.11.2024 - 1.2 Aktuelle Fragen der Einwohner*innen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 1.2
- Sitzung:
-
Sitzung des Planungsausschusses
- Gremium:
- Planungsausschuss
- Datum:
- Di., 05.11.2024
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Herr Wuttke sieht in der Beantwortung seiner Fragen zum Rosenweg keine ausreichende Erklärung, warum der Planungsausschuss nicht über das Vorhaben informiert worden war.
Seit November 2017 habe es eine gültige Beschlusslage im Planungsausschuss gegeben, dass allmonatlich im nichtöffentlichen Teil über eine Reihe von Vorhaben informiert werden muss, im damaligen Antrag sei explizit auch Abweichungen von Festsetzungen eines B-Plans benannt gewesen.
Herr Grass bestätigt, dass es im nichtöffentlichen Teil seit November 2017 eine solche Vorlage mit bedeutsamen Vorhaben gegeben habe, die zunächst auf Probe beschlossen und später fortgeführt wurde. Er zitiert den damaligen Beschluss. Bedeutsame Vorhaben sind in der Zuständigkeitsordnung der Stadt Wedel definiert. Die erste Mitteilungsvorlage gab es im Januar 2018, die für November 2017 52 Eingänge für Bauanträge oder Bauvoranfragen aufführte, davon waren 10 bedeutsame Vorhaben. In allen anschließenden Vorlagen waren nur noch die bedeutsamen Vorhaben aufgelistet, was für das Vorhaben Rosenweg 6 nicht zutrifft. Die Zuständigkeit für diese Entscheidung habe nicht bei der Politik gelegen. Es gibt den gültigen Bebauungsplan Nr. 42a „Wiedetwiete“, der seit 1967 wirksam sei. In den vergangenen Jahren gab es bereits seit 1990 mehrere Befreiungen von der Festsetzung „Flachdächer“, davon drei in der Nachbarschaft des jetzigen Bauvorhabens. Der Fachbereich Bauen und Umwelt hat daher dieses Vorhaben als genehmigungsfähig beurteilt.
Also Herr Wuttke bedauert, dass die Politik nicht informiert wurde und auch die Nachbarn nicht befragt wurden.
Herr Rüdiger möchte wissen, warum die Nachbarn zu den Veränderungen nicht befragt wurden. Er war diesbezüglich in der Bauaufsicht, hier konnte ihm keine Antwort gegeben werden. In den damaligen Grundstückskaufvertragen mit der Stadt sei eine Verpflichtung festgeschrieben gewesen, dass bei Veränderungen die Nachbarn zu fragen seien.
Herr Grass wird diesbezüglich bei der Bauaufsicht nachfragen, allerdings seien Vertragsangelegenheiten privatrechtliche Rechtgeschäfte, während die Bauaufsicht hoheitlich handle.
Herr Rüdiger wird seine Fragen schriftlich einreichen.
