23.04.2024 - 1.2 Aktuelle Fragen der Einwohner*innen

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Wortprotokoll

Herr Stade meldet sich als Anwohner im Winkel zu Wort. Er möchte wissen, ob das große Vorhaben bauplanungsrechtlich zulässig sei und ob sichergestellt sei, dass der Bauträger als relativ junges Unternehmen die Finanzierung sichern könne. Auch sei die Frage, was man sich unter bezahlbarer Wohnraum vorzustellen habe, zumal nun viele größere Wohnungen geplant würden. Viele Kinder würden die Straße und den Durchgang zum Kleingartenverein als Schulweg nutzen, daher fragt er nach einem Konzept, wie die Sicherheit der Kinder während der Bauphase gewährleistet werden soll und wie die Baustelleneinrichtung mit großen Maschinen geplant sei.

Herr Grass erläutert, dass zunächst Planungsrecht neu geschaffen werden müsse. Im Laufe des Verfahrens werden verschiedene Gutachten erforderlich, z.B. zu den Themen Artenschutz, Lärm und Verkehr. Die soziale Wohnraumförderung gliedert sich in drei Förderwege, die verschiedene Mietpreise liegen zwischen 6,80 € bis 9,25 € pro qm. Das Staffelgeschoss wird derzeit frei finanziert geplant, aber alle Wohnungen bleiben im Eigentum des Investors. Die Aufteilung der Wohnungen ist mit dem Fachdienst Soziales abgestimmt, daher werden zwar auch weiterhin kleinere Wohnungen vorgesehen, aber mehrere größere Wohnungen für Familien geplant. Daraus ergebe sich ein guter Wohnungsmix. Auch wenn es sich beim Investor um ein junges, aber erfolgreiches Unternehmen handele, liegen keine Anhaltspunkte vor, die Zweifel an der Finanzierungsmöglichkeit aufkommen lassen.

Während der Baumaßnahme wird es vermutlich keine einfache, verkehrliche Lösung geben. Der Schulweg der Kinder auf den Fußwegen müsse ausgeschildert und Gefahrenbereiche abgesichert werden.

Die Vorsitzende ergänzt, dass die Preise pro qm beim sozial geförderten Wohnungsbau vorgeschrieben werden. Andererseits könne erst gebaut werden, wenn die Investitionsbank die entsprechenden Fördermittel bewilligt habe.

Herr Grass weist darauf hin, dass derzeit ein Antragstopp bestehe und die weitere Entwicklung abgewartet werden muss. Aber da der Wohnraum dringend benötigt wird, laufe die politische Beratung parallel weiter. Die entsprechenden Anträge würden zudem erst gestellt, wenn die Politik und die Stadt Wedel sich entsprechend positiv zu dem Projekt positionieren. Dann würden die notwendigen Verträge (Kostenübernahmeerklärung, Verpflichtungserklärung zur Anerkennung der Grundsätze der Bodennutzung) geschlossen werden. Im Anschluss würden der Planungsausschuss und der Rat den Aufstellungsbeschluss für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan fassen. Im Zuge des Verfahren würde dann auch die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden erfolgen. Erst nach der Auswertung und Abwägung aller Stellungnahmen stünde dann der Satzungsbeschluss an, frühestens nach einem Jahr. Bisher gehe es nur um die Vorstellung des Bauprojektes.

Herr Stade fragt nach, ob es Aussagen vom Investor gibt, dass das Projekt nur umgesetzt wird, wenn auch die Fördergelder bewilligt werden.

Herr Grass erläutert, dass es derzeit mit den Kostensteigerungen und der Zinssituation viele Herausforderungen im Wohnungsbau gibt. Daher sei der geförderte Wohnungsbau in allen Förderwegen mit zinsgünstigen Darlehen und Zuschüssen so attraktiv, dass ein Investor kaum darauf verzichten kann.

Die Vorsitzende geht davon aus, dass ohne eine entsprechende Förderung das Projekt nicht realisiert wird.