06.02.2024 - 4 Präsentation des Entwurfs des Lärmaktionsplans ...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Schreiber stellt sich vor, erläutert die gesetzlichen Grundlagen zur Verpflichtung der Kommunen für die Verabschiedung eines Lärmaktionsplanes und erläutert anhand einer Präsentation die berechneten Lärmwerte für Wedel und mögliche Maßnahmen hierzu.

Die Präsentation ist als Anlage zur Sitzung im Bürgerinformationssystem hinterlegt.

Die CDU-Fraktion möchte wissen, ob als Grundlage eine Verkehrszählung erfolgt ist oder wie die Anzahl der Autos an den jeweiligen Straßen oder Knotenpunkten für die Berechnung ermittelt wird. Und ob hierbei auch die zunehmende Anzahl von Elektroautos berücksichtigt wird.

Herr Schreiber erläutert, dass die Verkehrszahlen aus unterschiedlichen Quellen zusammenkommen, größtenteils aus vorliegenden Verkehrszählungen. Die sich verändernde durchschnittliche Flottenzusammensetzung wird berücksichtigt, allerdings ist gerade bei höheren Geschwindigkeiten der Unterschied zwischen Elektro- und Verbrennermotor auf Grund der Rollgeräusche marginal.

Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen fragt, wieweit bei den Durchschnittswerten auch die Spitzenbelastungen berücksichtigt werden und wie verbindlich die vorgeschlagenen Maßnahmen aus dem Bericht – so er denn beschlossen werden würde – umzusetzen sind.

Herr Schreiber führt aus, dass grundsätzlich die Mittelwerte für die Berechnung angenommen werden, allerdings nicht nur arithmetisch, es seien auch die Spitzenwerte berücksichtigt. Zur Verbindlichkeit muss angemerkt werden, dass die Kommunen selbst verantwortlich sind, nach ihren Möglichkeiten die empfohlenen Maßnahmen umzusetzen, z.B. die Ausweisung von zusätzlichen Tempo-30-Bereichen. Es besteht keine einklagbare Verpflichtung zur Umsetzung. Viele der genannten Maßnahmen seien bereits in dem beschlossenen Mobilitätskonzept der Stadt Wedel enthalten.

 

Die Vorsitzende dankt und verabschiedet Herrn Schreiber.