13.07.2023 - 8 Änderung der Satzung der Stadtsparkasse Wede...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Vorsitzende erläutert die Änderung. Es war ein Datum falsch.
Er fragt die Justiziarin, ob es rechtlich in Ordnung ist, dass wir jetzt eine Satzung rückwirkend beschließen.

Die Justiziarin antwortet, das sei möglich. Es müsste dann noch der Text in § 40 durch das Wort „rückwirkend“ ergänzt werden.

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Beschluss:

Der Rat der Stadt Wedel beschließt die Satzung der Stadtsparkasse Wedel.

Diese soll rückwirkend zum 01.11.2022 in Kraft treten.

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage