06.12.2023 - 7 Haushaltskonsolidierun...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Frau Fisauli weist zu Anfang nochmal darauf hin, dass der aktive Beschluss rechtswidrig ist, da für die Umsetzung eine Ausschreibung nötig wäre und diese aufgrund der Haushaltslage widerrechtlich ist.

 

Herr Waßmann erläutert, dass die Cloud-Lösung erheblich günstiger ist, aber trotzdem bei zentraler Beschaffung ausschreibungspflichtig.  Bei Beschaffung über die einzelnen Schulen aus deren Schulbudget ist eine Ausschreibung dagegen nicht nötig. Er hat mit Herrn Ebel von der Moorwegschule (MWS), als Sprecher für alle Schulen, telefonisch abgestimmt, dass die bisherige Stellungnahme dahingehend korrigiert wird, dass man mit einer Cloud basierten Lösung einverstanden ist und die benötigten Mittel aus den Unterhaltungsansätzen der Schulen übernommen werden.

Zwischenzeitlich haben nur noch 3 Schulen, zusätzlich zur Gebrüder-Humboldt-Schule (GHS), Interesse an I-Serv als Lernmanagement-System (LMS). Die jeweilige Schule würde die Einführung von I-Serv, wie in 2020 die GHS, eigenverantwortlich gestalten. Die Kosten für die erstmalige Einführung belaufen sich insgesamt auf ca. 12.000 €. Die laufenden Kosten pro Jahr liegen insgesamt ungefähr bei 17.000 €. Dadurch, dass jede Schule sich ihr eigenes LMS kauft, muss nicht ausgeschrieben werden.

Frau Hellmann-Kistler fragt, um welche 3 Schulen es sich handelt. Frau Meyer teilt daraufhin mit, dass die GHS I-Serv ja bereits nutzt und es auch behalten wird. Außerdem möchten die Ernst-Barlach-Gemeinschaftsschule (EBG), die Alberts-Schweitzer-Schule (ASS) und die MWS I-Serv als LMS nutzen.

Herr Fresch fragt nach der Stellungnahme der Vergabestelle zu diesem Thema.

Herr Waßmann liest aus der Stellungnahme der Vergabestelle vor: Sollte man zum Schluss kommen, dass die Projektleistung der Konfiguration und Einführung der Softwareumgebung sowie die Schulung der Lehrkräfte der maßgebliche Anteil der Maßnahme ist, könnte dies nach § 18 Einkommenssteuergesetz einer freiberuflichen Tätigkeit zugeordnet werden, bei getrennter Betrachtung der Schulen kann dann die Vergabe nach § 50 Unterschwellen Vergabeverordnung bis 25.000 € netto freihändig erfolgen.

Herr Fresch fasst noch einmal zusammen, dass bei einer zentralen Beschaffung für alle Schulen eine Ausschreibung nötig wäre und damit diese Möglichkeit rechtswidrig ist. Bei einer Beschaffung durch die einzelnen Schulen kann dagegen auf eine Ausschreibung verzichtet werden. Er bittet darum, das Schreiben der Vergabestelle mit dem Protokoll zu verteilen.

(Anmerkung der Verwaltung: In einem Gesprächsprotokoll zwischen Frau Meyer und der Vergabestelle wurde die rechtliche Bewertung festgehalten. Aus diesem wurde vorgelesen.)

Irritation herrscht darüber, dass jetzt nur noch insgesamt 4 Schulen I-Serv haben wollen, wobei sich vorher alle Schulen einig waren, dass der Übergang von der Grundschule zu den weiterführenden Schulen mit einem einheitlichen LMS einfacher ist.

Für die SPD-Fraktion teilt Herr Baars mit, dass sie für die Beschlussvorlage stimmen würden, unter der Vorgabe, dass die GHS darin aufgenommen wird. Damit das Thema abgeschlossen werden kann.

Frau Hellmann-Kistler schlägt vor, die Beschlussvorlage abzulehnen und jeder Schule die Möglichkeit zu geben das LMS zu kaufen, welches sie möchte.

Herr Fresch weist darauf hin, dass der alte Beschluss noch besteht und man einen neuen Beschluss fassen muss, um diesen aufzuheben. Er schlägt den untenstehenden Text für eine geänderte Beschlussvorlage vor.

Die Mehrheit der Ausschussmitglieder ist dafür, den Text zu übernehmen.

 

Reduzieren

Beschlussempfehlung:

Der Rat beschließt, den Wedeler Schulen freizustellen, sich das von ihnen favorisierte Lernmanagementsystem aus den jeweiligen Schulbudgets zu beschaffen.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

9 Ja / 0 Nein / 2 Enthaltung

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Reduzieren

Anlagen