13.09.2023 - 7 Haushaltskonsolidierun...
Grunddaten
- TOP:
 - Ö 7
 
- Datum:
 - Mi., 13.09.2023
 
- Status:
 - gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
 
- Uhrzeit:
 - 19:00
 
- Anlass:
 - Sitzung
 
- Beratung:
 - öffentlich
 
- Vorlageart:
 - Beschlussvorlage
 
- Federführend:
 - Fachdienst Bildung, Kultur und Sport
 
- Beschluss:
 - ungeändert beschlossen
 
Frau Becker verweist auf die eben vorgestellte Präsentation.
Die Ergebnisse der Evaluation liegen noch nicht vor. Es steht daher noch nicht fest, welche einzelnen Punkte in welcher Höhe im SQKM enthalten sein werden. Der Vorschlag der Beratungsfirma zur Haushaltskonsolidierung 167.000 € ab 2025 einzusparen ist daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht umsetzbar, da die tatsächlich vom SQKM umfassten Werte erst nach Vorliegen der Evaluationsergebnisse und dem anschließenden Gesetzgebungs-verfahren feststehen werden.
Bisher war mit den Trägern vereinbart worden, dass Gespräche über mögliche „add-ons“ erst nach Vorliegen der Evaluationsergebnisse starten werden. Hierzu ist eine enge Ab-stimmung zwischen Trägern, Verwaltung und Politik geplant.
Herr Freitag schlägt vor, diesen Punkt zu verschieben. Eine Entscheidung kann erst getroffen werden, wenn brauchbare und belastbare Zahlen vorliegen.
Frau Neumann-Rystow erkundigt sich, bis zu welchem Zeitpunkt die Entscheidung verschoben werden soll, da Frau Becker in ihrer Präsentation von einer Verlängerung des Evaluationszeitraums bis zum 31.12.2025 gesprochen hat. Frau Becker bestätigt, dass die Verlängerung des Evaluationszeitraumes bis zum 31.12.2025 vom Landesgesetzgeber geplant ist. Diese Information hat die Stadt Wedel allerdings erst nach Erstellung der Beschlussvorlage erreicht.
Frau Kärgel unterstützt den Vorschlag die Entscheidung zu verschieben, da die Verträge mit den Kita-Trägern gerade erst geschlossen wurden und Neu- bzw. Nachverhandlungen ohne neue Zahlen und ohne Informationen, welche Leistungen nach dem Evaluationszeit-raum im SQKM enthalten sein werden, keinen Sinn ergeben und nur Unruhe in die Kita-Landschaft bringen würden. Frau Kärgel regt an, den Beschluss des KiTaG mit den angepassten SQKM-Mittel abzuwarten, da auch im Gesetzgebungsverfahren noch Änderungen eintreten können.
Frau Garling schließt sich dem an.
Frau Becker ergänzt, dass der aktuelle Gesetzesentwurf vorsieht, die Frist für die Vorlage des Endberichts für die Evaluation auf den 30.04.2024 zu verlängern. Danach kann dann seitens des Landes mit der Anpassung des KiTaG begonnen werden.
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt,
die Maßnahme Nr. A.27 „Reduktion/Nachverhandlung des Zuschusses für „zu teure“ Kitas“ i. H. v. 167.000 €/Jahr ab 2025 nicht umzusetzen. Die Verwaltung wird beauftragt nach dem Vorliegen der Evaluationsergebnisse der Kita-Reform und eines entsprechend angepassten Gesetzes, die Neuverhandlungen über die „add-ons“ mit den Kita-Trägern aufzunehmen.
