07.12.2023 - 7.4.3 Haushaltssatzung 2024

Beschluss:
mit Änderungen empfohlen
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Wortprotokoll

Die CDU-Fraktion stellt ihren Antrag bezüglich der Investitionsmaßnahmen am Johann-Rist-Gymnasium, der Albert-Schweitzer-Schule und des Förderzentrums vor und bittet die Verwaltung um Beantwortung der dazu gereichten Fragen.

 

Die Vorsitzende verweist auf die bereits vorliegende Antwort der Verwaltung und erklärt, für die Fraktion Die Grünen, die Ablehnung des Antrages.

 

Die SPD-Fraktion lehnt ebenfalls den Antrag ab.

 

Der Jugendbeirat spricht sich für die Erneuerung des Mittelstufenhofes des Johann-Rist-Gymnasium aus, da sich der Platz in einem schlechten Zustand befindet.

 

Abstimmungsergebnis:

 

abgelehnt (§ 39 Abs. 1 S. 3 GO: Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt.)

 

5 Ja / 5 Nein / 1 Enthaltung

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

Gesamt

5

5

1

CDU-Fraktion

4

 

 

Fraktion Bündnis 90 /Die Grünen

 

3

 

SPD-Fraktion

 

2

 

WSI-Fraktion

 

 

1

FDP-Fraktion

1

 

 

 

 

Die CDU-Fraktion stellt ihren Antrag zur Streichung der Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 300.000 € zur „Ersatzbeschaffung Kranwagen LKW“ vor.

Zum Antrag führt sie ergänzend aus, dass ein Fahrzeug dieser Kategorie auch nach der Abschreibung von acht Jahren erhaltenswert ist. Weiter stehen auf dem Markt auch gebrauchte Fahrzeuge zur Verfügung, die wohl ausschreibungsfrei angeschafft werden könnten. Die Schäden, laut dem TÜV-Bericht, sind reparabel und als üblich anzusehen.

 

Herr Jensen, Leiter des Bauhofes, führt aus, dass der Bauhof seine Fahrzeuginvestitionen auf sieben Jahre in einem Konzept im Voraus plant. Der LKW wurde letztes Jahr bewusst geschoben, um ein Fahrzeug für den Winterdienst – statt des Unimogs erwerben zu können. Zum LKW erklärt er, dass dieser eines der Hauptfahrzeuge des Bauhofes ist. Er nimmt den Kolleg*innen schwere Arbeiten ab und fördert somit die Arbeitssicherheit und die nachhaltige Gesundheit.  Das Einsatzgebiet ist vielfältig und erstreckt sich über den Wegebau, den Hochwasserschutz zum Transport der Sandsäcke oder auch auf die Unterhaltung der Kinderspielplätze. Ohne den LKW können viele Arbeiten nicht ausgeführt und externe Firmen würden die Flexibilität und die Planungssicherheit stark einschränken.

In den vergangenen Jahren wurden bereits jährlich 5.000 € in Reparaturen investiert. Sollte der LKW über den TÜV gebracht werden, ist zu erwarten, dass nicht nur der Motor in Höhe von 20.000 € zu ersetzen ist, sondern auch weitere Teile ausgetauscht bzw. erneuert werden müssen, weshalb die finanzielle Last nicht endgültig benannt werden kann.

Zu den vorgeschlagenen gebrauchten Fahrzeugen äußert er, dass diese nicht geeignet sind. Die Maschinen bewegen schwere Lasten, die zum Verschleiß beitragen. Die KM-Leistung ist kein Bewertungskriterium.

Zur Alternativbeschaffung eines Anhängers mit Kran verweist er auf die entstehende Gesamtlänge des Gespanns. Diese Länge könnte sich im Stadtgebiet als Herausforderung entpuppen. Auch müsste stets ein weiteres Fahrzeug den Zug begleiten, um zum Beispiel die Materialien zu transportieren. Den Vergleich zum Einsatz im Forstgebiet lehnt er ab. Diese Kräne müssen vergleichsweise nur eine geringe Last bewegen und benötigen daher nur wenig Brücken zur Stabilisierung. Beim Verladen von Pflastersteinen muss die Standsicherheit unabdingbar gegeben sein, weshalb meist zwei Brücken gestellt werden müssen. Auch dieser Platz ist im Stadtgebiet nicht immer gegeben.

 

Die WSI-Fraktion möchte wissen, wie die Zeit ohne den LKW überbrückt wird.

Herr Jensen erklärt, dass einige Arbeiten nicht ausgeführt werden können. Wenn ein Fahrzeug ausgeschrieben werden kann, wird abgefragt, ob ein Vorführfahrzeug früher zur Verfügung gestellt werden kann. Die Auslieferungsfristen liegen geschätzt bei bis zu einem Jahr.

 

Das Gremium erbittet sich eine 1-minütige Unterbrechung zur Beratung.

Die Vorsitzende gibt der Bitte statt.

 

Die CDU-Fraktion zieht ihren Antrag auf Grund der Ausführung von Herrn Jensen, zurück.

 

 

Herr Baars von der SPD-Fraktion verließt die folgende Erklärung zum Teilergebnisplan Straßenreinigung der Haushaltssatzung 2024.

„Anlässlich unseres Änderungsantrages zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung (StruGS), den wir zur Sitzung am 14.09.2023 eingebracht hatten und über den in der Sitzung am 09.11.2023 abgestimmt wurde, haben wir am 09.11.2023 in einer mündlichen Erklärung darauf hingewiesen, dass die Zahlen der Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren laut Beschlussvorlage BV/2022/097, nicht zu den Zahlen des Teilergebnisplan 2024 der Straßenreinigung passen.

Sowohl bei den Erträgen, als auch bei den veranschlagten Kosten bzw. Aufwendungen sind Abweichungen im deutlich 6-stelligem Bereich zwischen der Beschlussvorlage BV/2022/097, die die Grundlage der Gebührenanhebung war bzw. ist und dem Teilergebnisplan der Straßenreinigung der Haushaltssatzung 2024 festzustellen.

Leider haben wir bisher weder Einsicht in die detaillierten Kalkulationsunterlagen nehmen können, noch haben wir eine nachvollziehbare Erklärung für die Abweichungen erhalten, noch wurde der Teilergebnisplan der Straßenreinigung im Rahmen der „Änderungsliste zum Haushaltsentwurf 2024“ angepasst.

Insbesondere letzter Punkt irritiert uns, da z.B. die Änderungen durch die Anhebung der Verwaltungsgebühren vom 28.09.2023 oder auch die Aktualisierung der Feuerwehrgebührensatzung sowie andere Gebührenanhebungen Berücksichtigung gefunden haben - die wesentlich länger bekannte Gebührenanhebung der Straßenreinigungsgebühren jedoch nicht.

Daher können wir nicht nachvollziehen, ob die Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren laut BV/2022/097 oder der Teilergebnisplan 2024 der Straßenreinigung fehlerhaft ist. Da es bei den Abweichungen nicht um Kleckerbeträge, sondern von möglicherweise Beträgen in Höhe von mehrere 100.000 € handelt, sehen wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht in der Lage, der Haushaltssatzung zuzustimmen. Daher werden wir uns heute enthalten.

Wir bitten die Verwaltung, die in unseren Augen bestehenden Unstimmigkeiten bis zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 11. Dezember 2023 aufzuklären und ggf. zu beheben.“

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Beschluss:

Der Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss empfiehlt dem Rat, die Investitionen und Produkte in seiner Zuständigkeit zur Haushaltssatzung 2024, mit den vorgenommenen Änderungen (siehe Anlage zum Protokoll), zu beschließen.

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Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich angenommen

9 Ja / 0 Nein / 2 Enthaltung

 

Ja

Nein

Enthaltungen

Gesamt

9

0

2

CDU-Fraktion

4

 

 

Fraktion Bündnis 90 /Die Grünen

3

 

 

SPD-Fraktion

 

 

2

WSI-Fraktion

1

 

 

FDP-Fraktion

1

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen