09.11.2023 - 8.1 Änderungsantrag der SPD-Fraktion: Straßenreinig...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Die SPD-Fraktion stellt ihre Anfrage zum Antrag vor.

Ergänzend hierzu erklärt sie, dass die am Runden Tisch gereichten Informationen nicht weitergeholfen haben. So wurde beispielsweise die Zusammensetzung der Steuerungsleistungen nicht ausreichend aufgeschlüsselt. Auch sieht die Faktion eine Diskrepanz zwischen denen im Haushalt veranschlagten Zahlen und der Gebührenkalkulation.

Sie appelliert an die übrigen Fraktionen dem Antrag zuzustimmen.

 

Frau Woywod zeigt auf, dass die Kalkulation anhand der Durchschnittswerte der Jahre 2019, 2020 und 2021 erfolgt ist. Die Ansätze im Haushaltsentwurf beziehen sich jedoch auf die erwarteten Aufwendungen und Erträge des kommenden Jahres.

 

Herr Craemer verließt zum Antrag die Stellungnahme der Fraktion Die Grünen:

„Wir saßen am 12.10.2023 am runden Tisch zusammen mit der Verwaltung und den meisten Mitgliedern des UBF. Die Verwaltung hat uns die Kostenaufstellungen, also die Kalkulation, für die Straßenreinigung so detailliert wie möglich und so kompliziert wie nötig aufgelistet. Diese Kosten zusammenzutragen hat laut Aussage der Verwaltung ca. 2,5 Mannjahre in Anspruch genommen. Für den außenstehenden Betrachter sieht die Kostenaufstellung plausibel, begründet und nachvollziehbar aus.

Die Kalkulation wird von allen Parteien und Fraktionen außer der SPD als stichhaltig und belastbar akzeptiert. Diese Kalkulation bildet die Grundlage für die zu verteilenden Kosten, die bei der Straßenreinigung anfällt. Die Arbeit, die sich die Verwaltung zwischen Ende 2022 bis zum Frühjahr 2023 gemacht hat – Herr Scholz wird uns noch einmal den angefallenen Gesamtaufwand schildern können – soll jetzt noch einmal wiederholt werden. Die SPD hat für die Kalkulation keinen Posten im Verdacht, der möglicherweise für die Straßenreinigungsgebühren irrelevant oder deutlich zu hoch ausgefallen sein könnte. Diesem pauschalen Generalverdacht sollten wir nicht nachgeben.

Jetzt ist es allerdings so, dass es bereits einige Kläger gegen die Straßenreinigungssatzung gibt. Sie werden vom Anwalt Ralf Wassermann vertreten. Das heißt, der Vorgang liegt jetzt bei der Judikative und nicht mehr bei der Legislative oder Exekutive. Die entsprechenden Anforderungen werden jetzt vom Oberverwaltungsgericht gestellt, so dass der Antrag der SPD obsolet wird.

Die Grünen-Fraktion wird diesen Antrag daher ablehnen.“

 

Die CDU-Fraktion erklärt abschließend zur Diskussion, dass sie der Stellungnahme der Fraktion Die Grünen folgt und dem Antrag ebenfalls nicht zustimmen wird.

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Beschluss:

Der Antrag wird abgelehnt.

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Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich abgelehnt

2 Ja / 9 Nein / 0 Enthaltung

 

Ja

Nein

Enthaltungen

Gesamt

2

9

0

CDU-Fraktion

 

4

 

Fraktion Bündnis 90 /Die Grünen

 

3

 

SPD-Fraktion

2

 

 

WSI-Fraktion

 

1

 

FDP-Fraktion

 

1

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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