14.09.2023 - 7.12 Anfragen der Politik

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Wortprotokoll

Frau Maylahn berichtet dem Ausschuss, dass die Sandfänge des Mühlenteiches bereits ausgeschrieben wurden. Die Ausschreibung musste jedoch aufgrund der hohen Kostenentwicklung wieder aufgehoben werden. Eine erneute Ausschreibung wird zeitnah vorgenommen, um die Maßnahme noch dieses Jahr durchzuführen. Bezüglich der Teichrosen informiert sie, dass diese Maßnahme für das Haushaltsjahr 2024 eingeplant ist.

 

Die SPD-Fraktion stellt fest, dass der Weg Elbpark gepflastert und zum Teil mit Sand aufgeschüttet wurde. Sie möchte die Zuständigkeit in Erfahrung bringen.

Frau Woywod erläutert, dass die Arbeiten von der Stadtwerke Wedel GmbH vorgenommen wurden. Die Stadtwerke waren in der Pflicht, den ursprünglichen Zustand des Weges wiederherzustellen.

 

Die CDU-Fraktion informiert sich über die Schulwegsicherung in den Straßen Moorweg und Am Marienhof. Weiter erfragt sie eine Temporeduzierung auf 30 km/h in der Straße Lülan-den für das Johann-Rist-Gymnasium.

Herr Brix erklärt, dass sich die Problematik bezüglich Schulwegsicherung jedes Jahr zum Schulbeginn aufs Neue ergibt. Die Politessen der Stadt Wedel sind bereits im Einsatz, um eine Sicherung zu erzielen. Allerdings findet diese Maßnahme nur wenig Zuspruch bei Eltern, die ihre Kinder per Auto zur Schule bringen.

Der Wunsch nach einer Temporeduzierung auf 30 km/h in der Straße Lülanden muss abgelehnt werden. Die rechtliche Bestimmung sieht vor, dass das Tempo nur unmittelbar vor einer Schule reduziert werden kann.

Die Fraktion Die Grünen schlägt die Einrichtung einer Schulstraße als straßenverkehrstechnisches Instrument vor. Herr Brix nimmt die Anregung auf.

Die CDU-Fraktion bringt die Möglichkeit eines Hochfahrpollers ein.

 

Die WSI-Fraktion schildert, dass sich die Geschäfte in der Bahnhofsstraße vermehrt auf den öffentlichen Wegen ausbreiten. Besonders die Gemüsehändler sind dabei auffällig.

Herr Brix berichtet, dass das Ordnungsamts bereits mit der Angelegenheit beschäftigt ist. So wird auf die Einhaltung der Sondernutzungssatzung geachtet und die notwenigen Gebühren erhoben.