12.09.2023 - 6 Bebauungsplan Nr. 76 Rad-/Fußwegeverbindung Gee...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Seniorenbeirat erinnert daran, dass er bei frühzeitigen Beteiligung angemerkt hatte, dass die derzeit vorgesehene Breite der Breite mit 4 Metern zu gering sei. Gerade in der Nähe der Senioreneinrichtung sei eine Trennung des Fuß- und Radverkehrs wichtig für die Sicherheit.

Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen möchte wissen, ob angesichts der noch fehlenden Grundstücke das öffentliche Interesse an dieser Wegeverbindung ausreichend sei, um als Stadt gegebenenfalls auch über andere Maßnahmen als Vertragseinigung das Eigentum zu erlangen.

Herr Grass weist darauf hin, dass in Deutschland das Eigentumsrecht einen sehr hohen Stellenwert hat. Möglicherweise gäbe es die Möglichkeit der Enteignung, wenn das Planungsrecht geschaffen ist, aber bisher hat die Stadt Wedel hierzu keine Intention. Es wurden Gespräche mit den betroffenen Eigentümern geführt, die fortgesetzt werden sollen, um diese Wegeverbindung irgendwann zu realisieren, zunächst bis zur Schulauer Straße. Sollte dies nicht möglich sein, wäre auch ein erster Teilbereich bis zur Schulstraße/Mühlenstraße ein Gewinn. Dennoch sollte das Ziel, die gesamte Wegeverbindung zu schaffen, nicht aus den Augen verloren werden.

Die SPD-Fraktion vertritt den Standpunkt, dass die Brücke wohl nicht mehr gebaut werden wird, da bereits die Kostenschätzung vor 3 Jahren so hoch war, dass diese nicht mehr finanzierbar sein wird. Die Fraktion möchte der Vorlage so, vor Abschluss der Haushaltsberatungen für 2024, nicht zustimmen.

Herr Grass erläutert, dass hier vorerst nur das Planungsrecht geschaffen wird. Bisher war es der klare Wille der Politik, diese Wegeverbindung zu schaffen, darum wurde das Bebauungsplanverfahren begonnen. Erst wenn Planrecht besteht, kann in der Zukunft geprüft werden, welche Fördermöglichkeiten bestehen würden und anschließend beraten werden, ob die Stadt sich die Umsetzung leisten kann.

Der Jugendbeirat fragt, ob es bereits Ideen für den Anschluss des Weges an die Schulauer Straße und die Mühlenstraße gebe.

Herr Grass bestätigt, dass es bereits vor einiger Zeit eine Vorentwurfsplanung für eine Querungsmöglichkeit an der Schulauer Straße im Planungsausschuss gab, diese kann dem Jugendbeirat zur Verfügung gestellt werden. Bezüglich der Mühlenstraße sei die Verwaltung im Kontakt mit dem Landesbetrieb Verkehr (LBV).

Die CDU-Fraktion sieht derzeit wichtigere Themen für Wedels Haushalt und keine Priorität bei der vorliegenden Planung. Zumindest sollte zunächst ein Prioritätenkonzept erstellt sein. Daher stellt sich die Frage, ob dieses Projekt verschoben werden könnte, oder dann von vorne begonnen werden müsse.

Herr Grass weist darauf hin, dass derzeit alle wichtigen Vorarbeiten für das Planungsrecht erfolgt sind und nur noch wenige Schritte (Beteiligung und Abwägung, Satzungsbeschluss) anstünden. Ob bei einer Verschiebung möglicherweise in der Zukunft neue Auflagen entstünden, kann nicht vorhergesagt werden. Das Verfahren sei sehr weit gediehen und sollte nun nicht pausiert werden. Zumal, auch wenn die Förderumgebung für Radwege derzeit exzellent sei und hier ein sicherer Schulweg entstünde, kein Zwang zur Umsetzung der Planung in einem bestimmten Zeitraum bestehe. Hier gehe es lediglich um das Planrecht, die Umsetzung ist damit noch vollkommen offen.

Herr Klaucke ergänzt, dass eine Einigung mit der oberen und der unteren Naturschutzbehörde es ermöglicht habe, auf bereits bestehende Gutachten für diesen Bereich zurückzugreifen. Sollte das Verfahren nun pausiert werden, wären bei einer späteren Wiederaufnahme des Verfahrens diese vermutlich als veraltet anzusehen und müssten neu beauftragt werden.

Der Seniorenbeirat erachtet die Wegeverbindung als sehr wichtig und attraktiv für Senioren.

Die WSI-Fraktion sieht in der Fortführung des Planungsverfahrens keine Verbindung zu der angestrebten Haushaltskonsolidierung. Erst wenn auch mit dem Bau begonnen werden soll, müsse sich Gedanken über die Kosten gemacht werden, das könne sich aber noch jahrelang hinauszögern.

Die CDU-Fraktion fragt, ob es nach Beschluss des Bebauungsplanes eine bestimmte Frist gibt, in der auch der Bau begonnen werden müsse.

Herr Grass erläutert, dass ein Planrecht nicht bedeutet, dass dies auch umgesetzt werden muss, es besteht die Möglichkeit der Umsetzung, aber keine Verpflichtung. Erkennbar sei dies auch am Planrecht für den 2. S-Bahn-Haltepunkt. Sicherlich sei die Umsetzung der Planung kein Thema für den Haushalt 2024, vielleicht für 2025 oder später. Der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan ist für Frühjahr 2024 vorgesehen.

Die FDP-Fraktion sieht in dem heute vorgesehenen Beschluss ebenfalls keine Bedeutung für die Haushaltsplanung. Wenn derzeit die Kapazitäten in der Verwaltung für die Fortsetzung des Planungsverfahrens vorhanden seien, dann sollte dringend weitergeplant werden.

Die CDU-Fraktion beantragt eine Unterbrechung zwecks Beratung, die Sitzung wird daraufhin von 18:50 Uhr bis 18:55 Uhr unterbrochen.

Der Jugendbeirat würde sehr begrüßen, wenn die Planung schnell vorangeht, da die Verbindung die Schulwegsituation verbessern würde.

Die Vorsitzende verliest den Beschlussvorschlag.

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Beschluss:

Der Planungsausschuss beschließt,

  1. den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 76 Rad-/Fußwegeverbindung Geestrand Teilbereich II zwischen Schulauer Straße und Gorch-Fock-Platz,
  2. die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und
  3. die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

11 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltung

 

Ja

Nein

Enthaltung

Gesamt:

11

0

0

CDU-Fraktion

4

0

0

Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen

3

0

0

SPD-Fraktion

2

0

0

WSI-Fraktion

1

0

0

FDP-Fraktion

1

0

0