27.06.2023 - 7.1 Präsentation Strandbad: Herstellung der Zuwegun...

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Wortprotokoll

Herr Pflüger vom Freiraumplanungsbüro stellt anhand einer Präsentation die Grundzüge der geplanten Maßnahme aus dem Rahmenplan Städtebausanierung Stadthafen vor. Die Präsentation ist als Anlage zur Sitzung im Bürger- und Ratsinformationssystem hinterlegt. Der Zeitplan sieht vor nach einem Beteiligungsverfahren mit Kindern und Jugendlichen am 12.07. im September eine Beschlussvorlage im Planungsausschusses vorzulegen.

Die CDU-Fraktion fragt nach möglichen Einsparpotenzialen, möglicherweise können das Hotel die Zufahrt erneuern und finanzieren.

Herr Grass erklärt, dass das Hotel über eine eigene Zufahrt verfügt und nicht über den ehemaligen Hakendamm erschlossen wird. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln der Städtebauförderung (1/3 Stadt, 1/3 Land, 1/3 Bund).

Die WSI-Fraktion fragt nach den Folgekosten für die Pflege und Unterhaltung, da es sich um Überflutungsgebiet handelt. Auch wenn bei den Investitionen Fördergelder fließen, blieben die Folgekosten bei der Stadt und selbst der 1/3-Anteil der Stadt müsse finanziert werden.

Herr Grass erläutert, dass die meisten Eigenanteile der Stadt bereits auf das Treuhandkonto eingezahlt wurden, aus dem die gesamte Sanierungsmaßnahme finanziert wird. Derzeit werde überprüft, ob diese Maßnahme noch im vollen Umfang mitfinanziert werden kann. Das Ergebnis dieser Prüfung wird in die Beschlussvorlage im September einfließen.

Herr Pflüger habe gut dargestellt, welche verschiedenen Maßnahmen in diesem Bereich geplant sind. Die Herstellung der Zufahrt vom Hakendamm müsse in jedem Fall erfolgen, zudem sei dies eine einmalige Möglichkeit, hierfür Fördermittel zu bekommen. Weitere Maßnahmen betreffen die Barrierefreiheit, hier sei es die Frage an unsere Gesellschaft, ob allen Menschen der Zugang zu diesem Bereich ermöglicht werden soll. Selbstverständlich müsse der Bereich gepflegt werden, wenn man eine attraktive Stadt sein wolle, müsse man das berücksichtigen. Grundsätzlich entsprechen die vorgelegten Maßnahmen dem vom Rat beschlossenen Rahmenplan, mit einigen Ergänzungen wie der Barrierefreiheit.

Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen würde sich eine weitere barrierefreie Zugangsmöglichkeit vom Fluttor im Osten wünschen und regt an, Wedeler Firmen bezüglich eines Sponsorings von Kinderspielgeräten anzusprechen. Wünschenswert wäre es, wenn irgendwann eine Ringbuslinie am Hafen vorbeiführe und es dort eine Haltestelle gebe.

Herr Grass weist darauf hin, dass die Anlage bereits durch das Tor 1 barrierefrei erreicht werden kann, hier gehe es um den Zugang von der großen Parkplatzanlage.

Der Jugendbeirat begrüßt die Einbindung von Kindern und Jugendlichen in das Beteiligungsverfahren und fragt nach der Möglichkeit eines überdachten Unterstandes. Zudem sollten die Segelvereine angesprochen werden, welche Bedürfnisse sie an die Gestaltung haben.

Herr Pflüger wird dies zu den Anregungen aus der kommenden Kinder- und Jugendbeteiligung hinzunehmen. Insgesamt soll die Neuplanung möglichst robust und pflegeextensiv sein, die Fundamente müssen statisch für eine Flut geeignet sein.

Die SPD-Fraktion erinnert, dass die Städtebauförderungsmittel in 2026 abgerechnet werden müssen, die Maßnahme also bis dahin abgeschlossen sein muss. Sie fragt, ob diese Maßnahme sowohl zeitlich als auch finanziell unterbracht werden kann.

Die FDP-Fraktion möchte ebenfalls wissen, ob der Eigenanteil von ca. 500.000,- Euro (für alle heute vorgestellten Maßnahmen) noch auf dem Treuhandkonto vorhanden ist oder neues Geld überwiesen werden muss.

Herr Grass erläutert, dass derzeit die noch anstehenden Maßnahmen mit dem Treuhandvermögen abgeglichen werden, noch ist unklar, ob im Haushalt 2024 oder 2025 neue Mittel eingeworben werden müssen. Der Zeitplan ist sehr eng, die Einzelmaßnahmen müssten 2024 ausgeschrieben werden.

Die WSI-Fraktion erinnert daran, dass bereits zusätzliche Maßnahmen wie die Steinschüttung aus dem Treuhandkonto finanziert wurden.

Die CDU-Fraktion findet es selbstverständlich, dass die Wege rollstuhlgerechter ausgebaut werden, allerdings sollte bis September genau geklärt werden, welche Teilmaßnahmen zwingend erforderlich sind. Beispielsweise wäre die Treppe zu überdenken, da auch Fußgänger die geneigte Wegefläche benutzen könnten.

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