11.05.2023 - 6 Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sonde...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Hagendorf verliest die Vorlage. Die alte Satzung sei bereits 15 Jahre alt. Es liegen nun eine komplette Neufassung und plausible Kalkulation vor, die eine Mehreinnahme prognostiziert. Er bittet um Zustimmung.

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Beschluss:

 Der Rat der Stadt Wedel beschließt:

 

  1. Die von der Verwaltung aufgestellte Kalkulation auf der Grundlage von § 26 Abs. 6 Straßen- und Wegegesetz (StrWG). Die Gebührenbemessung erfolgt nach Art und Ausmaß der Einwirkung auf die Straße und dem wirtschaftlichen Interesse der Nutzungsberechtigten. Sie ist in der Anlage beigefügt.

 

  1. Die in der Anlage beigefügte Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Wedel (Sondernutzungssatzung) einschließlich dem als Anlage der Sondernutzungssatzung beigefügten Gebührentarif.
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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig (ohne Herrn Schnieber)

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Anlagen zur Vorlage

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