02.05.2023 - 4 Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sonde...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Drewes verliest die Vorlage. Der UBF hat die Satzung einstimmig empfohlen.

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Beschlussempfehlung:

Der Rat der Stadt Wedel beschließt:

 

  1. Die von der Verwaltung aufgestellte Kalkulation auf der Grundlage von § 26 Abs. 6 Straßen- und Wegegesetz (StrWG). Die Gebührenbemessung erfolgt nach Art und Ausmaß der Einwirkung auf die Straße und dem wirtschaftlichen Interesse der Nutzungsberechtigten. Sie ist in der Anlage beigefügt.
     
  2. Die in der Anlage beigefügte Satzung über Erlaubnisse und die Erhebung von Gebühren für die Nutzung von öffentlichen Straßen über den Gemeingebrauch hinaus (Sondernutzungen) in der Stadt Wedel (Sondernutzungssatzung), einschließlich Anlage zu § 5 Abs. 1 der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Wedel (Sondernutzungssatzung) – Gebührentarife -
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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage