14.02.2023 - 5 I. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wedel...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Sitzung:
-
Sitzung des Sozialausschusses
- Gremium:
- Sozialausschuss
- Datum:
- Di., 14.02.2023
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Soziales
- Beschluss:
- mit Änderungen empfohlen
Wortprotokoll
Herr Rothe ist bezüglich des § 13 Punkt 7 verwundert, dass dieser nicht gestrichen ist. Er möchte den Punkt weiterhin nicht aufgenommen wissen.
Bezüglich der Einkommensnachweise schlägt Herr Ammer vor, dass die Überprüfung ja halbjährlich erfolgen könnte. Eine monatliche Überprüfung hält er nicht für praktikabel und umsetzbar.
Frau Keck hält eine weitere Überprüfung, während des bewilligten Zeitraumes ebenfalls nicht für praktikabel, da ja jährlich ein neuer Antrag gestellt werden muss.
Frau Jasker hat diesbezüglich 2 Vorschläge:
- Punkt 7 streichen, oder
- Eine Gehaltsänderung hat keine Auswirkung während des bewilligten Zeitraumes, sondern erst danach, wenn ein erneuter Antrag gestellt wird.
Frau Keck stellt den Antrag, den Punkt 7 zu streichen.
Weiterhin wird der Antrag gestellt unter Punkt 2 der Zusatz „bei Bedarf“ wieder mit aufzunehmen. Zudem soll bei Punkt 2 und 3 der Zusatz Vermögen (analog der Anwendung aus dem Wohngeldrecht) mit aufgenommen werden
Frau Jasker lässt über die Anträge abstimmen.
- Streichung des § 13 Punkt 7
10 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltung
- § 13 Abs. 2 Punkt 2 soll wie folgt festgeschrieben werden:
bei Bedarf ein Nachweis, dass kein Anspruch nach Abs. 1 besteht und
10 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltung
- § 13 Abs. 2 Punkt 1
Ein Nachweis über das Einkommen und Vermögen (analog der Anwendung aus dem Wohngeldrecht) erbracht wird
10 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltung
- § 13 Abs. 3 Punkt 1
Ein Nachweis über das Einkommen und über Vermögen (analog der Anwendung aus dem Wohngeldrecht) erbracht wird
10 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltung
Die Vorlage wird dem Rat mit den einstimmig abgestimmten Änderungen empfohlen.
Anlagen zur Vorlage
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