14.02.2023 - 1.2 Aktuelle Fragen der Einwohner*innen

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Wortprotokoll

Ein Bewohner aus der Bergstraße stellt folgende Fragen:

  1. Was umfasst die neue Satzung für die Gebühren der städtischen Unterkünfte?
  2. Wann ist mit einer ermäßigten Nutzungsgebühr zu rechnen?
  3. Wie sehen die Antragsrechte für Selbstzahler aus?
  4. Gibt es Vereinbarung zwischen den Nutzern und der Stadtverwaltung?
  5. Werden alle Bewohner/innen über die neue Satzung informiert?

Herr Kasper antwortet direkt auf die Fragen:

  1. Der Inhalt der neuen Satzung wird derzeit öffentlich beraten und ist demnach für alle Bürger/innen zugänglich.
  2. Mit Inkrafttreten der Satzung, gelten die dort beschlossenen Nutzungsgebühren. Voraussichtlich tritt die Satzung am 01.04.2023 in Kraft.
  3. Anträge können gestellt werden, soweit die Satzung durch den Rat beschlossen, veröffentlich und in Kraft getreten ist.
  4. Es gibt keine Vereinbarung seitens der Stadt und des Bewohners der städtischen Unterkunft, da die Unterbringung per Einweisungsverfügung ergeht. Die Bewohner/innen werden bereits bei erstmaliger Unterbringung auf die Antragsstellung für Selbstzahler hingewiesen.
  5. Die Satzung wird öffentlichen im Rat der Stadt Wedel beschlossen und anschließend bekanntgemacht. Zudem erfolgt noch eine Information der Bewohner/innen, da sich ja auch die Benutzungsgebühren ändern.