14.02.2023 - 1.2 Aktuelle Fragen der Einwohner*innen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 1.2
- Sitzung:
-
Sitzung des Sozialausschusses
- Gremium:
- Sozialausschuss
- Datum:
- Di., 14.02.2023
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Ein Bewohner aus der Bergstraße stellt folgende Fragen:
- Was umfasst die neue Satzung für die Gebühren der städtischen Unterkünfte?
- Wann ist mit einer ermäßigten Nutzungsgebühr zu rechnen?
- Wie sehen die Antragsrechte für Selbstzahler aus?
- Gibt es Vereinbarung zwischen den Nutzern und der Stadtverwaltung?
- Werden alle Bewohner/innen über die neue Satzung informiert?
Herr Kasper antwortet direkt auf die Fragen:
- Der Inhalt der neuen Satzung wird derzeit öffentlich beraten und ist demnach für alle Bürger/innen zugänglich.
- Mit Inkrafttreten der Satzung, gelten die dort beschlossenen Nutzungsgebühren. Voraussichtlich tritt die Satzung am 01.04.2023 in Kraft.
- Anträge können gestellt werden, soweit die Satzung durch den Rat beschlossen, veröffentlich und in Kraft getreten ist.
- Es gibt keine Vereinbarung seitens der Stadt und des Bewohners der städtischen Unterkunft, da die Unterbringung per Einweisungsverfügung ergeht. Die Bewohner/innen werden bereits bei erstmaliger Unterbringung auf die Antragsstellung für Selbstzahler hingewiesen.
- Die Satzung wird öffentlichen im Rat der Stadt Wedel beschlossen und anschließend bekanntgemacht. Zudem erfolgt noch eine Information der Bewohner/innen, da sich ja auch die Benutzungsgebühren ändern.
