06.04.2023 - 4 Satzung der Stadt Wedel über die Reinigung der ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Hagendorf verliest die Vorlage.

 

Herr Rüdiger macht dazu folgende Anmerkungen:

„Die Verwaltung hat uns gesagt, zwar mit anderen Worten, die Erhöhungen der Straßenreinigungsgebühren sind alternativlos. Seit 2015 sind die Kosten für diese Arbeiten enorm gestiegen; die Verwaltung hat die Kosten ermittelt und dazu angegeben.

Es wird wahrscheinlich nicht nur für die Wohnungsmieter und Eigentümer eine Teuerung werden, sondern das kann auch bei Besitzern und Ladenmietern zu neuen Leerständen führen.

Für einen Mieter oder Eigentümer steigen die Kosten, z. B. in der Bahnhofstraße besonders, obwohl dort der Fahrradangebotsstreifen auch im Winter weiterhin von den Anwohnern selbst gereinigt werden muss.

Daher empfinde ich es persönlich als ungerecht, dass die Bürger, die an stark frequentierten Straßen oder Plätzen wohnen, mit einem noch höheren Anteil an den Gebühren für die Straßenreinigung beteiligt werden.

Die SPD-Fraktion hatte vorgeschlagen, eine stufenweise Anpassung der Kosten zu beschließen. Das wurde von der Verwaltung abgelehnt, da es aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist.

Uns bleibt nichts Anderes übrig, als der Vorlage der Verwaltung zuzustimmen.“

 

Herr Wuttke sagt, dass man mit solchen Summen den Haushalt auch nicht sanieren kann. Er fragt, ob die Stadt einen Spielraum gehabt hätte.

 

Herr Hagendorf berichtet, dass im Ausschuss darüber diskutiert wurde, dass es seit 10 Jahren keine Erhöhung gab.

Frau Gärke ergänzt, dass die Rechtsprechung den Anteil der Frequentierung der Straßen unterschiedlich fasst. Der LRH hat uns aber dringend angemahnt, die Kosten zu generieren und das dann umzusetzen. Die Summen fallen hoch aus. Die Kalkulation wurde nach der Bedeutsamkeit der Straßen gemacht.
Der Winterdienst ist insgesamt angemahnt worden, bisher aber nicht umgelegt.

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Beschluss:

Der Rat beschließt:

  1. die von der Stadt aufgestellte Kalkulation für den Zeitraum 2019-2021 die Grundlage für die Ermittlung der jährlichen Gebührensätze ist. Die Kalkulation ist in der Anlage beigefügt.
  2. den jährlichen Gebührensatz je Frontmeter in

Reinigungsklasse I (RK I) Reinigung der Straßen alle 14 Tage     6,37

 

Reinigungsklasse II (RK II) Reinigung der Straßen wöchentlich  € 12,74

 

Reinigungsklasse III (RK III) Reinigung der Straße wöchentlich  € 51,92

     Reinigung der Nebenfläche zweimal

     wöchentlich maschinell

     fünfmal wöchentlich manuell

 

Winterdienst (W 1)  Schnee und Eisbeseitigung auf     0,81

verkehrswichtigen Fahrbahnen und

auf dem benutzungspflichtigen

Radweg der Bahnhofstraße

 

c) den Anteil der Gemeinde in Zusammenhang mit dem öffentlichen Interesse in Höhe von 15 % bei den RK I und II sowie der Fahrbahnreinigung in RK III und 60 % bei der Nebenflächenreinigung in RK III. Für die Winterdienstgebühr ist ein öffentliches Interesse in Höhe von 50 % festzulegen.

d) die als Anlage angefügte Satzung der Stadt Wedel über die Reinigung der öffentlichen Straßen sowie die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung (Straßenreinigungs- und –gebührensatzung – StruGS) einschließlich Straßenverzeichnis

 

 

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Abstimmungsergebnis:

32 Ja / 0 Nein / 1 Enthaltung (in Abwesenheit von Herrn Fölske)

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Anlagen zur Vorlage