21.03.2023 - 9.2 Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion zum Mobilität...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.2
- Sitzung:
-
Sitzung des Planungsausschusses
- Gremium:
- Planungsausschuss
- Datum:
- Di., 21.03.2023
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fachdienst Stadt- u. Landschaftsplanung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Eichhorn bringt den Antrag der SPD-Fraktion ein. Die SPD hat schon lange gefordert, soviel wie möglich, Tempo-30-Strassen und Zonen einzurichten. Im Mobilitätskonzept steht auf Seite 56: Vorbehaltstrassen können Tempo -30-Begrenzungen beinhalten.
In der Abbildung auf Seite 62 werden Empfehlungen zur Ausdehnung von Tempo-30 aufgezeigt. Es handle sich um eine konkrete Maßnahme aus dem Mobilitätskonzept, die bereits oft im Planungsausschuss diskutiert wurde. Diese sollen schnellstmöglich umgesetzt werden.
Herr Wuttke erinnert an den Beschluss des Rates, sich der bundesweiten Initiative „Lebenswerte Städte“ anzuschließen, die zum Ziel hat, die gesetzlichen Vorgaben zu ändern, um die generelle Ausweisung von Tempo 30 in geschlossenen Ortschaften möglich zu machen. Noch sei dies jedoch nicht überall möglich, da die Richtgeschwindigkeit gesetzlich 50km/h betrage. Daher käme der Antrag der SPD-Fraktion zum falschen Zeitpunkt, Wedel müsse mit den anderen Gemeinden daran arbeiten, dass der Gesetzgeber die Möglichkeit für Tempo 30 schaffe.
Die Fraktion Die Linke spricht sich für „einfach mal machen aus“. Auch in der Vergangenheit habe man solchen Anträgen zugestimmt, bisher hieß es jedoch, die Umsetzung sei nicht möglich. Vielleicht komme nun mit dem Mobilitätskonzept neuer Schwung.
Der Jugendbeirat findet den Antrag gut, es für Jugendliche, die mit dem Rad oder Fuß unterwegs seien, den Straßenverkehr sicherer mache.
Herr Kaser sieht in dem Antrag keinen Widerspruch zu dem Ratsbeschluss bezüglich der Initiative „Lebenswerte Städte“. In dem Positionspapier heiße es unter anderem: „Wir bekennen uns zur Notwendigkeit der Mobilitäts- und Verkehrswende mit dem Ziel, die Lebensqualität in unseren Städten zu erhöhen.“ und „Wir sehen Tempo 30 für den Kraftfahrzeugverkehr auch auf Hauptverkehrsstraßen als integrierten Bestandteil eines nachhaltigen gesamtstädtischen Mobilitätskonzepts und einer Strategie zur Aufwertung der öffentlichen Räume.“
Die WSI-Fraktion ist offen für die Ausweitung von Tempo 30 in Wedel. Bereits mehrfach sei darauf hingewiesen worden, dass in Moorrege fast das gesamte Gebiet entsprechend ausgewiesen worden sei, mit Zustimmung des Kreises. Der dortige Bürgermeister könne sicherlich Auskunft erteilen, welche Voraussetzungen hierfür notwendig seien.
Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen wird dem Antrag zustimmen, der dem Tenor der Initiative „Lebenswerte Städte“ folge. Wichtig sei, zu beginnen, dann sei auch die spätere Ausweisung neuerer Straßen leichter umzusetzen.
Die SPD-Fraktion sieht keinen Hinderungsgrund in dem Anschluss an die Bundesinitiative, es müsse aus ihrer Sicht nicht abgewartet werden.
Die CDU-Fraktion hat den Eindruck, dass auf den meisten Straßen innerhalb Wedels, die nicht dem Vorbehaltsnetz angehören, bereits Tempo 30 ausgewiesen sei. Der gleiche Antrag wurde bereits im Juni 2021 diskutiert, damals ist von der Verwaltung ausführlich erläutert worden, dass hierzu kein politischer Beschluss möglich sei, da dies in den Aufgabenbereich der unteren Verkehrsbehörde, des Bürgermeisters, falle und nicht Teil der Selbstverwaltung sei. Daher sei die wiederholte Vorlegung des Antrags offensichtlich dem Wahlkampf geschuldet.
Der Vorsitzende fasst zusammen, dass die Frage nicht zu sein scheine, ob es Wunsch der Politik sei, dass Tempo 30 in Wedel vorherrschen solle, sondern vielmehr, wie und wann dies umgesetzt werden könne. Er zitiert eine Aussage des damaligen Bürgermeisters aus dem Protokoll vom 01.06.2021: „Bezüglich des generellen Absenkens der innerörtlichen Regelgeschwindigkeit wäre eine Gesetzesänderung auf Bundesebene notwendig, ein entsprechender Beschluss in Wedel wäre rechtwidrig und dürfte nicht umgesetzt werden. Die Zuständigkeit liegt für solche Entscheidungen nicht bei den politischen Gremien, sondern bei der unteren Verkehrsbehörde und damit beim Bürgermeister.“ Daraus werde deutlich, dass politische Gremien diese Entscheidung nicht treffen könnten. Einen entsprechenden Beschluss müsste der Bürgermeister als rechtswidrig monieren und aufheben. Daher sei aus seiner Sicht nur eine Empfehlung möglich, jedoch kein Beschluss.
Der Seniorenbeirat unterstützt den Antrag der SPD-Fraktion, der auch als Prüfauftrag an die Verwaltung verstanden werden könne.
Die FDP-Fraktion sieht es als zulässig an, dass ein Antrag gestellt wird, einen Punkt des Mobilitätskonzeptes vorzuziehen, zumal der Bürgermeister sich in der bisherigen Diskussion nicht ablehnend geäußert habe. Insofern könne der politische Beschluss gefasst werden, das anschließende Zuständigkeitsproblem und die rechtliche Ausgangslage müsse der Bürgermeister dann klären.
Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen stimmt dem Antrag inhaltlich zu, würde diesen jedoch als Auftrag formulieren. Die CDU-Fraktion habe zu Recht erwähnt, dass auf vielen Straßen bereits Tempo 30 ausgewiesen sei, aber es gebe noch Verbesserungspotenzial.
Die SPD-Fraktion begründet den Zeitpunkt des Antrages mit dem Beschluss des Mobilitätskonzeptes, der Wahlkampf spiele dabei keine Rolle. Auf Seite 42 seien viele Straße eingezeichnet, bei denen noch keine Begrenzung auf Tempo 30 erfolgt sei. Mit dem Antrag soll etwas in Gang gesetzt werden, Der Beginn kann entsprechend umformuliert werden: „Der Planungsausschuss fordert den Bürgermeister auf, als vorgezogene Maßnahme……“.
Der Vorsitzende schlägt vor, in Anlehnung an das eben angesprochene Kapitel 5.1.6 den Bürgermeister „zu bitten“, was von der SPD-Fraktion jedoch abgelehnt wird.
Frau Gärke weist darauf hin, dass mit dem Wort „fordert“ impliziert wird, dass etwas umzusetzen ist. Die Verkehrsbehörde muss in diesem Bereich jedoch rechtsgebunden und nicht nach Beschluss der Selbstverwaltungsgremien handeln. Es wird empfohlen, einen anderen Beschluss zu formulieren.
Die SPD-Fraktion übernimmt daraufhin die Formulierung „Der Planungsausschuss bittet den Bürgermeister, als vorgezogene Maßnahme……“
Anlagen zur Vorlage
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118,4 kB
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