21.03.2023 - 14.2.3 Olaf Wuttke; hier: L 105 im Kreuzungsbereich mi...

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Wortprotokoll

Herr Wuttke erläutert seine Frage zur derzeitigen Geschwindigkeitsbegrenzung. Bisher sei maximal eine Absenkung auf 60km/h in diesem Bereich von der Verwaltung avisiert worden. Nun stünden dort 50km/h-Schilder, die zudem im Erdreich befestigt worden seien, was einen dauerhaften Charakter impliziert. Es wäre begrüßenswert, wenn dieser Eindruck korrekt wäre.

Frau Sinz erläutert, dass die Baustelle noch nicht abschließend abgenommen worden ist und es sich daher noch um eine Geschwindigkeitsbegrenzung im Zuge der Baumaßnahme handelt. Die Schilder werden gewechselt, sobald die Bauphase abgeschlossen ist.

Herr Wuttke drückt sein Bedauern darüber aus, dass der Landesbetrieb Verkehr (LBV) und die Verkehrsbehörde bei ihrer ursprünglichen Meinung, dort die Geschwindigkeit auf maximal 60km/h abzusenken, geblieben sind. Er bittet um eine schriftliche Antwort seiner Fragen, wobei sich die Beantwortung seiner zweiten Frage mit der eben gegebenen mündlichen Erläuterung bereits erübrigt habe.

Zusätzlich bittet er um den Sachstand zur sicheren Querungsmöglichkeit (Ampel oder Zebrastreifen), die der Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss in Form eine Bedarfsampel beschlossen hatte.

Herr Grass erläutert, dass ein Büro beauftragt wurde, die Möglichkeit einer solchen Ampel und den Standort zu ermitteln. Die Ausarbeitung liegt der Verwaltung nun vor und wird dem LBV für die anschließenden Gespräche zur Verfügung gestellt. Die Verwaltung würde in jedem Fall den entsprechenden Antrag stellen, auch wenn derzeit die vom LBV als notwendig benannte Querungsquote von 50 pro Stunde nicht erreicht werde. Möglicherweise lasse sich in naher Zukunft nachweisen, dass durch die höhere Taktung der Buslinie die Anzahl der Querungen gestiegen sei.

Die Schilder für die Geschwindigkeitsbegrenzung in der Baustelle habe der Bauhof im Boden gesichert, da diese wiederholt umgekippt worden seien, entweder durch menschliche Einwirkung oder Wind. Die Absenkung der Geschwindigkeit in diesem Abschnitt von 80km/h auf 60km/h ist bereits beantragt, aber der LBV hat noch keine Entscheidung getroffen.

Die SPD-Fraktion äußert ihren Unmut über die Geschwindigkeitsüberprüfung der Polizei in diesem Bereich.

Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen möchte wissen, ob die Stadt eine Entscheidung des LBV gegen die Beschränkung auf 60km/h oder gegen eine Bedarfsampel, z.B. bei lediglich 49 Querungen, akzeptieren muss und keinen Einfluss auf die Entscheidung hat.

Herr Grass geht davon aus, dass die Diskussion nicht um 1-2 Querungen mehr oder weniger pro Stunde geführt werden muss, aber derzeit liegt die Zahl deutlich niedriger. Der LBV ist der Straßen- und Baulastträger für die L105, daher obliegt ihm diese Entscheidung. Seine Aufgabe ist jedoch auch, für eine gute Abwicklung des Verkehrs auf der Landesstraße in einer entsprechenden Geschwindigkeit zu sorgen. Die Stadtverwaltung steht jedoch mit den zuständigen Personen in einem guten Austausch und wird versuchen, für die Bürger*innen eine gute Lösung zu finden. Eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf 60km/h wäre ein guter Erfolg, eine Querungshilfe benötigt eventuell noch mehr Zeit.

Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen ergänzt, dass an dieser Stelle nicht nur die Schulkinder die Straße queren, sondern gerade an den Wochenende auch der Ausflugsverkehr mit Radfahrern und Wanderern im Regionalpark Wedeler Au, auch diese Information sollte an den LBV weitergegeben werden.

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Anlagen zur Vorlage